MUSS man den Zweitwohnsitz beim Finanzamt angeben?
Wenn mein Hauptwohnsitz in der Stadt A ist und ich in der Stadt B arbeite und ich im Laufe des Jahres auch einen Zweitwohnsitz in der Stadt B anmelde, bin ich dann verpflichtet den Zweitwohnsitz in der Steuererklärung anzugeben? Mache ich mich strafbar, wenn ich die Steuererklärung wie gewohnt lediglich mit den Angaben über den Hauptwohnsitz stelle und den Zweitwohnsitz in Stadt B komplett außer Acht lasse?
Danke Vorab für eure Rückmeldungen
2 Antworten
Für das Finanzamt ist es vollkommen unerheblich, wo Du mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet bist. Ausschlaggebend sind die tatsächlichen Verhältnisse.
Du möchtest gerne die nicht gefahrenen Kilometer vom Erstwohnsitz zur Tätigkeitsstätte ansetzen, weil das mehr bringt, als die wenigen tatsächlich gefahrenen Kilometer vom Zweitwohnsitz aus?
Ob das eine leichtfertige Steuerverkürzung wäre, bezweifle ich.
Ausserdem könntest Du doch die legalen Möglichkeiten nutzen. Doppelte Haushaltsführung etc..
Tatsächlich fahre ich zu fast 100 Prozent vom Hauptwohnsitz aus zur Arbeit... ich habe zu "Hochzeiten" als sehr viele Überstunden angefallen sind im Zweitwohnsitz mal übernachtet. Ich habe für das Zweitwohnsitz auch kaum Kosten, da meine Familienmitglieder dort hauptsächlich wohnen. Deshalb macht das bezüglich doppelte Haushaltsführung usw. keinen Sinn für mich.
Tatsache ist nun, dass das mein Zweitwohnsitz ist und ich irgendwo gelesen habe, man dürfe höchstens 2 Heimfahrten pro Woche in der Steuererklärung geltend machen. Bei mir ist es aber so, dass ich fast ausschließlich vom Hauptwohnsitz zur Arbeit fahre. Mache ich mich in dem Fall auf irgendeiner Art und Weise strafbar, wenn ich den Zweitwohnsitz überhaupt nicht in der Steuererklärung angebe?