MUSS man den Zweitwohnsitz beim Finanzamt angeben?

2 Antworten

Für das Finanzamt ist es vollkommen unerheblich, wo Du mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet bist. Ausschlaggebend sind die tatsächlichen Verhältnisse.


Banane958 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 12:55

Danke für die Antwort, die beruhigt mich etwas :)

Du möchtest gerne die nicht gefahrenen Kilometer vom Erstwohnsitz zur Tätigkeitsstätte ansetzen, weil das mehr bringt, als die wenigen tatsächlich gefahrenen Kilometer vom Zweitwohnsitz aus?

Ob das eine leichtfertige Steuerverkürzung wäre, bezweifle ich.

Ausserdem könntest Du doch die legalen Möglichkeiten nutzen. Doppelte Haushaltsführung etc..

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuerverkuerzung.html&ved=2ahUKEwjRs4vi87DoAhUJcZoKHUFgA3EQFjADegQIAxAB&usg=AOvVaw0PyraxA0PWkQPZt8OqU9dE


Banane958 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 12:55

Tatsächlich fahre ich zu fast 100 Prozent vom Hauptwohnsitz aus zur Arbeit... ich habe zu "Hochzeiten" als sehr viele Überstunden angefallen sind im Zweitwohnsitz mal übernachtet. Ich habe für das Zweitwohnsitz auch kaum Kosten, da meine Familienmitglieder dort hauptsächlich wohnen. Deshalb macht das bezüglich doppelte Haushaltsführung usw. keinen Sinn für mich.

Tatsache ist nun, dass das mein Zweitwohnsitz ist und ich irgendwo gelesen habe, man dürfe höchstens 2 Heimfahrten pro Woche in der Steuererklärung geltend machen. Bei mir ist es aber so, dass ich fast ausschließlich vom Hauptwohnsitz zur Arbeit fahre. Mache ich mich in dem Fall auf irgendeiner Art und Weise strafbar, wenn ich den Zweitwohnsitz überhaupt nicht in der Steuererklärung angebe?