[Steuererklärung] Entfernungspauschale bei Umzug
Moin moin,
ich habe eine Frage zur Angabe der Entfernungspauschale in der Steuerklärung.
Ich habe zum Tag x eine Arbeitstätigkeit in einer neuem Arbeitsort aufgenommen, die ca. 150 Kilometer von der bisherigen Wohnung entfernt liegt. Nach 6 Wochen habe ich eine neue Wohnung am neuen Arbeitsort bezogen.
In den ersten 6 Wochen bin ich einmal pro Woche zum neuen Arbeitsort gefahren und habe dort auf eigene Kosten in einem Hotel übernachtet.
Dabei stellen sich mir folgende Fragen:
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Setze ich in der Steuererklärung nur die einmalige wöchentliche Fahrt an oder kann ich jeden Tag mit der Entfernungspauschale von 150 km ansetzen (unabhängig vom tatsächlichen Übernachtungsort)?
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Sollte ich nur die wöchentlichen Fahrten ansetzen, kann ich die angefallenen Übernachtungskosten steuerlich absetzen? Wenn ja, wie und wo setze ich sie an?
Vielen Dank für die Antworten.
Liebe/r urkne85,
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Viele Grüße,
Ria vom finanzfrage.net-Support
1 Antwort
1. Die steuerliche Behandlung folgt dem Lebenssachverhalt.
2. Das was war, ist in die Steuererklärung einzupassen.
3. Somit die wöchentlichen Fahrten zum Arbeitsort. die Übernachtungskosten für diese 6 Wochen.
Wo Du es einträgst? Seite 3 der Anlage N befasst sich ausschließlich mit der auswärtigen Unterbringung aus beruflichen Gründen.
So ist es, für die 6 Wochen ist steuerrechtlich eine doppelte Haushaltsführung begründet worden. Die Übernachtungskosten sind Werbungskosten, ebenso die wöchentlichen Familienheimfahrten und natürlich die Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen.
Ich hoffe, Du hast die Umzugskosten auch als Werbungskosten berücksichtigt.
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort ... So werde ich es eintragen ... einen schönen restlichen Sonntag