Steuererklärung: Angabe der Anschaffungskosten vor Fertigstellung des Gebäudes?
Hallo,
ich habe letztes Jahr den Vertrag für einen Neubau unterschrieben, der 2017 fertiggestellt werden soll. Die Grunderwerbsteuer und Notarkosten wurden letztes Jahr bereits geleistet.
Die AfA greift ja erst ab Fertigstellung der Wohnung, wird also erst für die Steuererklärung 2017 relevant. Muss ich für meine Steuererklärung 2016 bereits die entstandenen Anschaffungskosten irgendwo angeben, obwohl sie noch nicht abgeschrieben werden können?
2 Antworten
Geht es um eine zu vermietende Immobilie im Privatbesitz?
Für 2016 von Bedeutung sind eventuelle Kosten für die Bestellung einer Grundschuld (Notar). Dieser Teil der Notarrechnung wäre nebenbei nur in 2016 anzusetzen.
Sonst werden die Herstellungskosten aus 2016 erst für die Erkärung 2017, also für die Ermittlung der Abschreibung wichtig.
Hallo Rat2010,
die Info hätte ich mit reinschreiben müssen, sorry. Die Wohnung gehört zu einem Pflegeimmobilien-Komplex, welche über einen Pachtvertrag verpachtet werden soll. Die Wohnung wurde privat erworben.
Die Kosten für die Finanzierung (auch in den Rechnungen des Notars) habe ich entsprechend gefiltert und werde sie in den Werbungskosten für 2016 ansetzen.
Der Hintergrund meiner Frage ist der, dass bspw. ein Verlust aus Kapitalvermögen im angefallenen Jahr angegeben werden muss, auch wenn eine Verrechnung erst in Folgejahren geschieht, dies ist mir ein Mal auf die Füße gefallen. Daher wollte ich auf Nummer sicher gehen, bevor die Anschaffungskosten, welche in 2016 angefallen sind, in der Erklärung für 2017 nicht mehr für die Ermittlung der Abschreibung herangezogen werden können. Vielen Dank für deine Auskunft!
Schon klar. Für mich wird nur durch die Hinweise "Wohnung" und "AfA" die Auswahl so weit eingeschränkt, dass die Frage nach der vermieteten Immobilie im Privatbesitz schon überflüssig war. Das habe ich nur gemacht, weil mir deine Antwort zu denken gab.
Freilich kann auch ein Betrieb eine Wohnung vermieten, nur kann er dann auch nur die Finanzierungskosten vor Fertigstellung geltend machen.
Woher soll das jemand von uns wissen?
Die Darstellung des Anlagevermögens gehört natürlich in jede Bilanz. Nur wissen wir hier ja nicht, ob du bilanzierst. Wir wissen ja nicht mal, ob überhaupt Einkünfte erzielt werden sollen mit dem Grundstück. Und wenn - welche.
Herumraten kann jeder. Es könnte auch was ganz anderes sein: