Ehe Status und Steuererklärungen für Ausländer nach Ehe in Ausland?

2 Antworten

Der EnnoWarMal liegt leider schon wieder daneben mit seinen Auslandsantworten.

Ihr könnt erst in dem Jahr, in dem die Ehefrau  nach Deutschland zieht, die Zusammenveranlagung beantragen und damit auch Steuerklasse 3 bekommen.

Bis dahin kann ggfs. Unterstützung bedürftiger Personen für die Ehefrau geltend gemacht werden, siehe Anlage Unterhalt.

Alles, was der EnnoWarMal in seiner ersten Antwort geschrieben hat geschrieben hat, ist einfach nicht richtig.
Aber nun ja, er ruft ja bei Zweifelsfragen auch gerne den Pförtner des Finanzamts an.
Da wundern diese Antworten nicht.


Welche Möglichkeiten gibt es, damit ich von der Steuererleichterung
(Steuerklasse 3) profitiere.

Für eine Ehegattenveranlagung ist unter anderem erforderlich, dass beide Ehegatten in Deutschland an mindestens einem Tag im Jahr unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Geht man davon aus, dass die Ehefrau in Pakistan kein Einkommen erzielt, kann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden. In diesem Fall würde dann also die Voraussetzung vorliegen.

Bezieht die Ehefrau Einkünfte in Pakistan, kann das wieder anders aussehen.

Zieht sie dann nach Deutschland, ist sie ohnehin unbeschränkt steuerpflichtig, so dass ein Antrag entbehrlich ist. In diesem Falle wäre natürlich schon unterschiedlich, ob sie 2017 oder 2018 nach Deutschland zieht.


imalik 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 15:49

vielen Dank!

die Ehefrau nimmt momentan an einem Intensiv-Deutschkurse in Pakistan teil und daher erzielt kein Einkommen.

EnnoWarMal  28.12.2016, 16:59
@imalik

Nun bin ich noch mal in den § 26 (1) EStG eingestiegen und hab mir das mal durchgelesen.

Da heißt es:

Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn...beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind

Ist die Frau aber nicht. Sie wäre ja, wenn überhaupt, nach § 1 (3) unbeschränkt steuerpflichtig bzw. als solche zu behandeln.

Tja, dann sieht die Sache wieder klassisch aus:

Ehegattenveranlagung ab dem Jahr, in dem sie in Deutschland einen Wohnsitz hat.