BFS risk & collection ist auch so ein "Verbrecherverein", den man eigentlich wegen gewerbsmäßigen Betruges strafanzeigen sollte. *just my 2 cent*
Die Gebühren sind selbstverständlich allesamt unzulässig, da PayPal durch die Beauftragung eines Inkassobüros unnötige Kosten verursacht und damit gegen die Schadenminderungspflicht verstößt.
Vorgerichtliche Mahnauslagen sind in pauschalierter Höhe regelmäßig unwirksam, weil du nicht nachweisen kannst, dass die Kosten ggf. geringer sind. Allerdings werden seit ein paar Jahren Mahnpauschalen bis zu 2,50 EUR (vereinzelt 3,00 EUR) durchaus von immer mehr Gerichten als legitim angesehen.
Einzig zulässig sind demnach neben der Hauptforderung die Zinsen.
Anders sieht es bei den Kosten der in einer anderen Antwort erwähnten Rechtsanwaltskanzlei KSP aus. Hierbei handelt es sich m. W. um Rechtsanwälte, deren Beauftragung durch PayPal durchaus zulässig wäre.
Die zusätzliche oder hier bloße Einschaltung eines reinen Inkassobüros verursacht aber nur unnötige Kosten, da das Inkassobüro selber nichts machen kann/darf, was ein Rechtsanwalt machen kann/darf. Das Internet ist voll von entsprechenden Urteilen, die seit Jahren immer wieder erhehen. Einfach mal googlen nach "Inkasso kosten gebühren unzulässig"
Hier indes hilft eine direkte Überweisung an PayPal zum Ausgleich der Forderung und eine Aufforderung, dass man dir schriftlich (binnen z. B. 14 Tagen) bestätigt, dass keine weiteren Forderungen bestehen.
Ggü. dem Inkassobüro solltest du - schriftlich - klar machen, dass die Forderung unzulässig ist. Dies solle man dir kurz bestätigen; ansonsten sähest du dich ngf. veranlasst, unter Hinzuziehung einer Verbraucherschutzzentrale oder eines Rechtsanwaltes geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu können neben einer Abmahnung durch die Verbraucherschutzzentrale (leider eher viel zu selten bis unrealistisch), eine Abmahnung und Unterlassungsaufforderung durch den Anwalt bis hin zur Feststellungsklage gehören. Auch der dezente Hinweis, dass man erwägt, Strafanzeige wegen versuchten, gewerbsmäßigen Betruges - nichts anderes ist das nämlich - zu stellen, mag hilfreich sein. Letzteres will aber sorgsam überlegt sein, ob man auf so ein "Hickhack" Lust verspürt.
(M. M. n. gehört dieser ganzen Branche endlich mal das Handwerk gelegt!)
Sollten sich PayPal und/oder das Inkassobüro nachhaltig stur stellen, ist der Gang zu einem (Fach-)Rechtsanwalt (für Verbraucherrecht) dringend anzuraten, zumal die hier erteilten Hinweise einen derartigen Besuch in keinem Fall zu ersetzen vermögen!!