Hat man schon vor Kaufvertragsunterzeichnung Recht, Protokolle der Eigentümervers. zu sehen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Pflicht hierzu besteht nicht. Allerdings ist diese eine gute Möglichkeit für dich den inneren Zustand der WEG zu prüfen. Du solltest darauf bestehen. Wenn dir die Einsichtnahme verweigert wird, würde ich von dem Kauf absehen.

Vermutlich der einzige Grund für die Reaktion des Maklers ist, dass er sie aus irgendeinem Grund (noch) nicht vorliegen hat. Der Verkäufer wohnt vielleicht nicht bei ihm um die Ecke oder ist nicht einfach zu erreichen. Nicht jeder Makler lässt sich alle Unterlagen, die von Interessenten angefordert werden könnten auf Lager. Neben den Protokollen sollte man sich auch die letzten beiden Hausgeldabrechnugnen geben lassen. Natürlich braucht man auch irgendwann die Teilungserklärung.

Dass der Makler was von "nur bei wirklichem Kaufinteresse" plappert liegt daran, dass er sonst jede Menge Schmierpapier verschickt, das er teuer kopieren muss. Vielleicht hat er auch den Verdacht, dass dien Interesse oder deine Möglichkeiten nicht so stark sind.

Vielleicht hast du die Wohnung beim Termin auch schon schlecht gemacht oder er weiß, dass es für dich nicht die ideale Wohnung ist. Man hat ja Erfahrung.

Er hat natürlich keine Pflicht, muss also nicht jedem, der das will Papier aushändigen, damit man über den Winter kommt ;)!

Es sollte dir jedenfalls nicht zu denken geben.