Steuerbescheid: zu versteuerndes Einkommen mit minus (-)?
Ich, Studentin, 2021 Bafög bekommen, max. 450€/mtl verdient und ca. 65€/mtl. Halbwaisenrente erhalten, soll laut dem Einkommensteuerbescheid 175€ Verspätungszuschlag bezahlen. Ich habe nie eine Aufforderung erhalten und dachte, man müsse nur eine Steuererklärung machen, wenn man mehr als den (für Studenten) Freibetrag verdient, was ich 2021 nicht der Fall war.
Das zu versteuernde Einkommen beträgt -451€, die festzusetzende Einkommenssteuer 0€.
Was heißt -451€ und wieso soll ich 175€ Verspätungszuschlag bezahlen?
Vielen dank für eure Hilfe.
1 Antwort
Negatives Einkommen ist Verlust.
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet gewesen sein könnte. Beispielsweise ein Lohn mit LSK VI. Welcher Grund auf Dich zutreffen soll, steht das nicht in dem Bescheid? Sonst nachfragen.
Der Verspätungszuschlag kann erhoben werden , und Du hast offenbar 7 Monate zu spät die Erklärung abgegeben, also 7 x 25,-€. Er muss aber nicht erhoben werden, wenn die Steuerlnachzahlung 0,-€ beträgt. Das liegt im Ermessensspielraum des FA.
Ich habe gelesen, man könne Einspruch einlegen oder einen Erlass wegen "unbilliger Härte" beantragen. Letzteres würde ich zumindest probieren.
Keine Ahnung, ob das irgendwo steht und wo. In meinen Bescheiden steht immer auf der dritten? Seite ein unübersichtlicher Text, in welchem Standardsätze und für mich wichtige Sätze ohne Absätze vermischt sind.
Bekommst Du Halbwaisenrente oder Halbwaisengeld? Letzteres wäre nämlich mit einer Lohnsteuerklasse belegt, es wird wie Lohn behandelt. Das fiel mir als erste Erklärung ein.
Bei mir steht nichts (oder ich erkenne es leider nicht).
Ich habe von August 2019 bis März 2022 HalbwaisenRENTE bekommen.
Das einzige was mir noch einfällt, ist dass ich im Nov. 2021 ein Gewerbe angemeldet habe, Geld habe ich dort jedoch erst 2022 verdient (für 2022 habe ich dann auch eine Steuererklärung gemacht). Aber auch das würde wenig Sinn ergeben weil mein Einkommen (450 Eur Job + Halbwaisenrente) nichtsdestoweniger WEIT unter dem Grundfreibetrag liegt.
Die Gewerbeanmeldung wird sicherlich der Grund sein für die Abgabepflicht. Und es ist dann egal, ob man davon wusste oder nicht, das FA muss auch nicht vorab dazu auffordern. Dass eine Gewerbeanmeldung steuerliche Pflichten nach sich zieht, ist nun auch nicht so erstaunlich.
Immerhin wird Dir der Verlust von 451,-€ nach 2022 vorgetragen.
Ich würde somit einfach zähneknirschend bezahlen.
Okay, das wusste ich nicht. Dennoch vielen Dank für deine Hilfe!
P.S. Den Verlustvortrag aus 2021 nach 2022 solltest Du noch prüfen. Den hast Du vermutlich ja nicht auf den Steuerformularen angekreuzt.
Ich werde die Steuererklärung nachreichen müssen schätze ich, werde morgen dort anrufen und nachfragen.
Vielen Dank!
Ich habe keinen Lohn mit LSK VI erzielt. Aber Halbwaisenrente, die habe ich aber schon seit 2019 bekommen (für diese Jahr habe ich keine Post vom Finanzamt erhalten).
Der Grund steht soweit ich es verstanden habe nicht da, wo würde ich den denn finden?