Fax an Behörden?
Darf man zur Wahrung von Fristen Bescheinigen auch faxen?
5 Antworten
Im Zweifelsfall faxe ich mit dem Zusatz "vorab per Fax" und schicke denselben Brief noch per Post. Das hatte ich mal irgendwo gelesen.
Genau, nur zur Fristwahrung. Original hinterher per Post oder in den Briefkasten werfen.
Meistens dann nicht wenn deine Unterschrift benötigt wird. Man darf aber anrufen und eine Fristverlängerung erbeten. Meisten geht das für ein paar Tage problemlos.
Da du das aber erst merkst wenn es zu spät ist würde ich faxen und dann schicken und danach beten
Natürlich. Das ist sogar noch besser als per Brief zu versenden. Falls der Brief verloren geht, hat man das Original noch. Wenn die das Original unbedingt noch haben wollen, werden die es anfordern.
Was nutzt Dir z. B. wenn Du es per Einschreiben versendest und es geht trotzdem verloren. Dann must Du das Dokument trotzdem besorgen und wirst die Frist versäumen.
Frage doch zur Sicherheit nach, indem du unter der Service-Nummer anrufst. Ich kann mir nähmlich vorstellen, dass das von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt wird. Aber das ist nur eine Vermutung von mir.
Fax sollte kein Problem sein!
Würde das Dokument trotzdem per Brief hinterherschicken, falls es das Original sein muss (was es meistens muss).