Steckdose herausgerissen. Zahlt die Haftpflíhversicherung?
Hallo zusammen,
angenommen, man will einen Stecker aus einer Steckdose herausziehen und dabei wird die Steckdose herausgerissen und funktioniert nicht mehr oder man stolpert über ein Kabel, dessen Stecker eingesteckt ist, und dabei wird die entsprechende Steckdose ebenfalls herausgerissen und funktioniert nicht mehr.
Greift hier die Haftpflichtversicherung, wenn die Mietsachen mitversichert sind?
Gibt es bei einer durchschnittlichen Haftpflichtversicherung ein Toleranzbereich, beim Überschreiten dessen die normalerweise kündigt? Diese Reparatur würde z.B. um 100 € kosten, man hat aber im selben Jahr einen Waschbecken austauschen gelassen und dies kostete 400 €. Ist es zu erwarten, dass nach der Reparatur der Steckdose und somit 2 Fällen und Kosten von insgesamt 500 € die Versicherung gleich nach der Reparatur oder zum Ende des Jahres kündigen würde? Das wäre außerdem das erste Jahr bei dieser Verssicherung. Zuvor war man bei einer anderen für viele Jahre und immer schadenfrei.
Danke
2 Antworten
In dem nachgenannten Link werden 2 Schadensfälle als Grenze genannt:
https://www.versicherung-online.net/private-haftpflichtversicherung-versicherer-hat-gekuendigt-455/
An sich müßte das also noch im Toleranzbereich sein. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.
Es soll nach dem was mein Versicherungsmakler mir dazu gesagt hat im übrigen weniger auf die Schadenshöhe als auf die Anzahl der Schäden ankommen. Ein großer Schaden motiviert die Versicherung in der Regel weniger zu einer Kündigung als viele kleine. Man darf insofern nicht vergessen, dass die Bearbeitung eines Versicherungsfalls Verwaltungskosten verursacht und das unabhängig von der Schadenshöhe.
Ach ja: Klar ist das ein Mietsachschaden.
Garantiert nicht.