Muss ich eine Reparatur für gebrauchte und privat verkaufte Küchengeräte bezahlen?

2 Antworten

Wenn Du als Privatverkäufer im Vertrag die Gewährleistungsrechte nicht wirksam schriftlich ausgeschlossen hast, beträgt die Gewährleistung auch in diesem Fall 2 Jahre.

Es besteht also die Gefahr, es kommt jetzt auch auf den Schaden an, das Du haftest.

ABER:

Der Käufer MUSS dir den Mangel anzeigen! Und zwar bevor er irgendwas in die Wege leitet.

Ausnahme:

Du hast sofort abgelehnt, dass Du das übernimmst/Dich kümmerst.

Dann darf der Käufer sofort selbst aktiv werden.

Und hast Du gemäß ( schriftlichen ) Kaufvertrag rechtssicher die Gewährleistung ausgeschlossen?

sinngemäß .....

„Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.