Muss ich eine Reparatur für gebrauchte und privat verkaufte Küchengeräte bezahlen?
Ich habe ein gebrauchte, 10 Jahre alte Küche mit allen Elektrogeräten verkauft. Die Geräte waren alle in Ordung bei Übergabe und es gab auch keinen Mangel. Jetzt nach 2 Monaten bemängelt der Käufer den Geschirrspüler. Muss ich für eine eventuelle Reparatur aufkommen?
2 Antworten
Wenn Du als Privatverkäufer im Vertrag die Gewährleistungsrechte nicht wirksam schriftlich ausgeschlossen hast, beträgt die Gewährleistung auch in diesem Fall 2 Jahre.
Es besteht also die Gefahr, es kommt jetzt auch auf den Schaden an, das Du haftest.
ABER:
Der Käufer MUSS dir den Mangel anzeigen! Und zwar bevor er irgendwas in die Wege leitet.
Ausnahme:
Du hast sofort abgelehnt, dass Du das übernimmst/Dich kümmerst.
Dann darf der Käufer sofort selbst aktiv werden.
Und hast Du gemäß ( schriftlichen ) Kaufvertrag rechtssicher die Gewährleistung ausgeschlossen?
sinngemäß .....
„Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.