Aufzug geht bei Umzug kaputt - wer zahlt?

9 Antworten

Du bist ja drollig! Größere Reparaturen muß der Vermieter nur dann zahlen, wenn eine Einrichtung nicht vorwerfbar beschädigt worden ist.Wenn ich schon höre, dass Ihr die Aufzugskabine vollgestellt habt, dann berkomme ich eine Ahnung davon, was passiert ist: Ihr habt den Aufzug überladen. In jeder Aufzugskabine steht ein Schild mir der maximalen Nutzlast. Daran gehalten habt Ihr Euch dann offenbar nicht. Wenn das keine unsachgemäße Nutzung des Aufzugs ist, dann weiß ich wirklich kein noch schlimmeres Beispiel. Ihr könnt Euch auf Schadensersatzansprüche in vermutlich fünfstelliger Höhe gefaßt machen. Hoffentlich seid Ihr versichert!

Hallo,die Antworten triefen vor Selbstgerechtigkeit, Schadenfreude und drohende Hoffnung(wenn der Vermieter clever ist…..)

Devise: könnte mir nicht passieren,Doofheit muss bestraft werden usw)

Melde den Schadem Deiner Haftpflichtversicherung ung gut ist es

na dann hoffe ich mal für Dich, das Du eine Hafpflicht-Versicherung hast. Wenn dies der Fall ist, hoffe ich weiter, das diese auch für grob fahrlässig herbeigeführte Beschädigungen zahlt. Wenn nicht, dann Pros t- Mahlzeit! Das kann teuer werden. Aber ich habe mal eine Frage: Eigentlich hat doch jeder Aufzug hat eine Stopp-Taste. Warum habt diese nicht betätigt, anstatt die Tür immer wieder vor die Kiste rumssen zu lassen?


FREDL2  01.10.2012, 19:34

"jeder Aufzug hat eine Stopp-Taste"

Ersatzweise hätte man auch die Lichtschranke mit einem Heftpflaster für die Zeit des Einladens zukleben können. Das hätte dem Aufzug auch nicht geschadet.

Dazu hätte man aber nachdenken müssen.

Primus  01.10.2012, 19:46
@FREDL2

und das ist nicht jedermanns Sache, gelle!?

wer zahlt , das kann wohl nur ein Richter beurteilen. Ich war nicht dabei, aber mir erscheint es fair, wenn du die Rechnung " Fahrstuhl " bezahlst. Das hat fuer dich den Vorteil, dass nicht noch Gerichts und Anwaltskosten dazu kommen. Und wehe wenn noch ein " Gutachten" dazu kommt, dann wird es so richtig fett teuer.

haben wir eine Kiste in die Tür des Aufzugs gestellt, sodass die Tür immerwieder zurückfuhr, wenn sie die Kiste erreichte und der Fahrstuhl geöffnet blieb, bis wir ihn vollgeladen hatten. Dann war alles drin .... nicht unsachgemäß benutzt haben ...

Das klingt alles nach mutwilliger Sachbeschädigung durch grobfahrlässiges Verhalten (Kiste in der Tür bis alles drin war. Vollbeladen, sicherlich überladen. Tür nicht mehr zu öffnen, vermutlich ist diese Frage mit dem Smartphone aus dem Aufzug geschrieben worden).

Hier liegt möglicherweise (eher: "wahrscheinlich") eine teilweise Schadensersatzpflicht vor, die Du im Gerichtsverfahren allerdings mit einem Schadensgutachter im Einvernehmen mit Deiner Rechtschutzversicherung bestreiten kannst. Es geht im Gutachten bzw. Prozess auch um die Frage, was Deinem Verhalten zuzurechnen ist und was vorher schon erkennbar defekt war. Es kommt voraussichtlich zu einer Kostenteilung.

Ohne Gericht: Du zahlst alles, was möglicherweise weniger ist als Deine anteiligen Kosten aus einem Prozess mit Gutachter & Co.