Küchenmaschine Runtergefallen Haftpflicht?
Hallo,
Ich habe die Küchenmaschine meiner Freundin bei ihr benutzt (wohnen nicht zusammen) und sie hat sich während des Rührens selbständig gemacht und ist von der Küchenarbeitsplatte runtergefallen. Es ist eine Kennwood für 750Euro.
Es ist eine kleine dezente Schramme am Laminatboden entstanden. und die Küchenmaschine hat ein paar Kratzer abbekommen. Aber sie funktioniert noch tadelos.
Ich habe eine Private Haftpflichtversicherung und möcht diesen Fall melden, weil diese Maschine Nagelneu ist und ich mich schlecht fühle und meine Freundin jetzt auch eine neue will, was ich verstehen kann.
Was meint ihr kann ich diesen Fall meiner Haftplicht melden oder wird das Schwierig??
4 Antworten
Ich würde das einfach mal melden , mehr als ablehnen kann sie ja nicht .
Wenn die Maschine während des Rührens von der Arbeitsplatte fällt, bist du inwieweit dafür verantwortlich? Ah, gar nicht. Ok, dann hat die PHV auch nichts zu regulieren.
Zusätzlich zu den anderen Antworten hier-
Von einer 750 € Maschine erwarte ich, das sie stehen bleibt, ich würde mich also zusätzlich an den Verkäufer bzw an den Hersteller wenden und die Maschine dort reklamieren.
Das Melden des Schadens ist nicht schwierig.
Schwierig wird es aber danach. Wenn das wirklich so passiert sein sollte wird die Versicherung ein Verschulden Deinerseits in Frage stellen. Wer muss denn schon mit wandernden Küchenmaschinen rechnen?
Ohne Verschulden aber gibt es keinen Schadensersatz.
Ob es da überhaupt für ein paar Kratzer Schadensersatz geben kann wird dann die nächste Frage sein.