Wer haftet für die Reparaturkosten meiner Waschmaschine in der Mietwohnung?
Guten Tag. Bei uns in der Mietwohnung unsere Waschmaschine kaputt gegangen. Dabei sind die Sicherungen raus geflogen und die Waschmaschine ging danach gar nicht mehr an? An den Stecker haben wir auch Brandspuren entdeckt. Wir haben eine neuer Waschmaschine gekauft und an der gleiche Steckdose angeschaltet (da wir dachten, dass nur die Waschmaschine defekt war). Bei der zweite Wäsche stank es nach Brand. Wir haben den Waschvorgang unterbrochen und wieder kleine Brandspuren an der Stecker entdeckt. Jetzt denken wir, dass die Steckdose daran schuld ist, dass unsere 1.Waschmaschine kaputt gegangen ist. (Die 2. ist hoffentlich noch in Ordnung). Meine Frage ist, falls wir recht haben, muss nicht unser Vermieter bzw. die Versicherung für unsere Waschmaschine aufkommen? Danke.
5 Antworten
Du hast zwar viel Text geschrieben, aber wesentliche Informationen fehlen!
War die Steckdose an der die Waschmaschine angeschlossen war mit einer eigene Sicherung abgesichert (min16A träge) und war zusätzlich auch ein Fehlerstromschalter verbaut?
Dass die Sicherung rausgeflogen ist und Brandspuren am Stecker entstanden sind deutet darauf hin, dass möglicherweise der Heizstab einen Defekt hatte.
Dass danachdie Steckdose nicht gewechselt wurde, war falsche Sparsamkeit, denn auch die Kontakte in der Steckdose haben bei diesem Vorfall ebenfalls eine Vorschädigung erhalten. Daher dann auch der Brandgeruch bei der zweiten Waschmaschine. Also Stecker und Steckdose jetzt unbedingt ersetzen!
Eine Versicherung wird die Sachadensregulierung mit Sicherheit ablehnen und der Vermieter ist nur dann haftbar, wenn der für die Waschmaschine bestimmte Anschluß elektrisch falsch dimensioniert war.
Ich bezweifle auch, das hier irgendjemand bezahlt, es sei denn es ist ein Verschulden des Vermieters nachzuweisen, dann wäre vermutlich dessen Haftpflicht dran. Aber Hausrat ist bis auf die Sengschäden auf jeden Fall raus, wenn diese überhaupt mit abgesichert sind.
ich glaube, es sieht nich so gut für euch aus. lies mal hier https://www.solinger-tageblatt.de/ratgeber/extrathemen/recht-service/stromschlag-4539976.html
Wenn es tatsächlich zum Brandfall und damit zu einem versicherten Ereignis nämlich den Brandschaden gekommen wäre, würde es einfach sein.Dann wäre es ein klarer Fall für die Wohngebäudeversicherung(Gebäude+Gebäudeteile) und die Hausratversicherung.Die Ursache ist ja aber offensichtlich ein Kurzschluss.Hier gilt es nun erst einmal zu prüfen wer für eben diesen Verantwortlich ist(Leitungsschaden -Vermietersache!) Wenn hier ein Verschulden vorliegt haftet generell der Verursacher.(Elektriker/Vermieter) spricht ist haftbar zu machen.Dies regelt aber die Hausratversicherung selbst und nimmt diesendann ggf in Regress. Ich kann nur empfehlen sich in erster Linie einmal an die eigene Hausratversicherung wenden, sofern dort Überspannungssschäden eingeschlossen sind.Dies ist im Idealfall dann ein versichertes Risiko. Mit freundlichen Grüßen, Benjamin Stieß Versicherungsfachmann IHK
Ich denke, dass da mal ein Gutachten her muss.
Oftmals sind in (besonders älteren) Mietshäusern die Sicherungskästen hoffnungslos überaltert und somit nahezu wertlos.