Spekulationsfrist Immobilien
Hallo, ich habe am 23.11.2001 eine Immobilie beim Notariat gekauft. Einer der 2 Verkäufer war damals nicht anwesend, da in Schweden lebend. An seiner Stelle hat der Verwalter der Immobilie als vollmachtloser Vertreter unterzeichnet. Die Genehmigung des Verkäufers ist am 17.12.2001 unterschieben worden, und am 03.01.2002 dem Kaufvertrag beigefügt worden.
Meine Frage ist nun: Kann ich am 9.12.2011 die Immobilie verkaufen, ohne das ein Veräußerungsgewinn zu versteuern ist ? Anders gefragt: Lag mit Vertragsabschluss am 23.11.2001 einm "schuldrechtliches verpflichtungsgeschäft" vor?
2 Antworten
03.01.2002 + 1o Jahre = 03.01.2012: Erst mit dem Zugang der Genehmigumng wurde m. E. der Vertrag wirksam.
den 03.01. nannte ich mit dem Wort wenn mit der Bedeutung falls. Bisher wurde mir immer der Abschluss des Vertrages als relevanter Termin genannt, wenn es um die Spekulationsfrist ging. Mag sein, dass dem nicht so ist, denn ich bin weder Notar, Steuerberater noch ein Vertreter des Finanzamtes.
Franzl hat recht, siehe mein Kommentar zu meiner eigenen Antwort.
m.E. kann das teuer werden, wenn es der 03.01. sein sollte. Steuerfrei wird's erst am 04.01.!
Um mal NUR die Mathematik zu nehmen: Der 3. Januar 2002 war der erste Tag des Zahnjahreszeitraums. Warum sollte nun der 4. Januar 2012 der erste Tag des elften Jahres sein.
entscheidend ist das Datum der Urkunde. Was dein Verkäufer gemacht hat ist eine sg. Nachgenehmigung des Kaufvertrages. Wie der Name schon sagt, die Urkunde ist nachträglich genehmigt worden, wurde aber bereits am 23.11 erstellt und unterzeichnet.
Ich gehe einmal davon aus, dass du die Immobilie nicht selbst bewohnt hast? Für eigengenutzte Immobilien gilt ohnehin nur drei Jahre Frist.
Eine Ausnahme davon könnte eine vorzeitige In Besitznahme der Immobilie sein, damit wäre der Erwerb quasi vorgezogen und nur durch die Urkunde dann besiegelt worden. Dann würde die Frist mit In Besitznahme laufen.
Alles was nach der Erstellung der Notariellen Beurkundung kommt ist nur noch Vollzug, als Abwicklung. So kann z.B. der Eigentumsübergang wesentlich später sein oder auch der Besitzerwechsel noch später sein, je nach individueller Regelung, das hat auf den Kaufzeitpunkt keinen Einfluss mehr. Durch Vertragsunterzeichnung werden alle damit in Zusammenhang stehenden Pflichten ausgelöst.
Georg Gammel RE/MAX Select Holzkirchen www.remaxonline.de
Also du nimmst das Datum her, an dem werauchimmer die Genehmigung gelocht und das restliche Papier drangetackert hat?
Hier geht es nicht um einen wirksamen Vertrag (mit der Wirksamkeit könntest du ja recht haben, keine Ahnung), sondern darum, wann das Grundstück angeschafft wurde. Im Vertrag steht doch nur "Liefere mir ein Grundstück und ich gebe dir Geld dafür."