entscheidend ist das Datum der Urkunde. Was dein Verkäufer gemacht hat ist eine sg. Nachgenehmigung des Kaufvertrages. Wie der Name schon sagt, die Urkunde ist nachträglich genehmigt worden, wurde aber bereits am 23.11 erstellt und unterzeichnet.
Ich gehe einmal davon aus, dass du die Immobilie nicht selbst bewohnt hast? Für eigengenutzte Immobilien gilt ohnehin nur drei Jahre Frist.
Eine Ausnahme davon könnte eine vorzeitige In Besitznahme der Immobilie sein, damit wäre der Erwerb quasi vorgezogen und nur durch die Urkunde dann besiegelt worden. Dann würde die Frist mit In Besitznahme laufen.
Alles was nach der Erstellung der Notariellen Beurkundung kommt ist nur noch Vollzug, als Abwicklung. So kann z.B. der Eigentumsübergang wesentlich später sein oder auch der Besitzerwechsel noch später sein, je nach individueller Regelung, das hat auf den Kaufzeitpunkt keinen Einfluss mehr. Durch Vertragsunterzeichnung werden alle damit in Zusammenhang stehenden Pflichten ausgelöst.
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