Darf eine Handwerkerrechnung erheblich vom Angebot abweichen?
Wir erhielten von einer Baufirma ein Angebot über den Einbau eines Stahlträgers in die Außenwand - zum späteren Einsetzen einer Terrassentür in Eigenleistung.
Im schriftlichen Angebot wurden 2 Facharbeiter a' 4 Stunden aufgeführt und die Gesamtkosten inkl. Material mit 641 € beziffert. Am Ende des formlosen Angebots mittels E-Mail stand der Satz: Die Abrechnung erfolgt nach Gesamtstundenaufwand.
Mein Mann traf sich um 7.00 Uhr kurz mit einem Angestellten um die Arbeiten noch einmal durchzusprechen. Als er ging, sah er gerade noch einen Wagen mit den Arbeitern vorfahren. Um 7.30 Uhr. Das ist für uns also der Arbeitsbeginn. Mein Schwiegervater schaute mittags bei der Baustelle vorbei und sagte uns am Abend im Gespräch dann, dass 3 Arbeiter vor Ort waren, die um 12.30 schon fertig waren.
Dies hat sich dann auch in der nun erhaltenen Rechnung bemerkbar gemacht, die über netto 1.076,50€ lautet, statt dem Nettobetrag 641€ aus dem Angebot.
Es waren in der Rechnung 2 Facharbeiter aufgeführt mit insgesamt 12 Stunden, statt den zuvor geschätzten 8 Stunden. Hinzu kommt noch ein Vorarbeiter mit 6 Stunden. Also insgesamt 10 Arbeitsstunden mehr als angenommen. Die Kosten für Material entsprechen exakt dem Angebot.
Die Frage, die ich mir stelle, ist nun:
War das Angebot wissentlich zu günstig abgegeben worden? Denn wieso war ohne Rücksprache ein dritter Mann vor Ort?
Zudem konnten die Arbeiter nach der Information meines Schwiegervaters je nur 5 Stunden anwesend sein = insgesamt 15 Stunden. Abgerechnet werden aber gesamt 18 Stunden. (Die An-/Abfahrt beträgt je max. 15 Min.)
Wenn also die beiden Facharbeiter sich die eigens aufgeführte Position mit 12 Stunden teilen, komme ich auf je 6 Stunden. Da der Facharbeiter separat auch mit 6 Stunden aufgeführt wird, muss dieser von Anfang an dabei gewesen sein. Also mitgeschickt worden sein, ohne z. B. vorher gemerkt zu haben, dass es zeitlich eng wird und man eine zusätzliche Person benötigt. So hätte ich mir den zusätzlichen Kostenpunkt ja erklären lassen, wenn uns jemand informiert hätte.
Alles in Allem sind wir mit 1.070€ nun sehr weit von geschätzten 641€ entfernt und ich frage mich anhand der Umstände, ob ich das so hinnehmen muss. Abgesehen davon, dass ich ohnehin versuchen werde, mit der Firma darüber zu sprechen.
Vielen Dank für eure kundigen Antworten!
2 Antworten
Hallo,
wie lautete denn dieser Kostenvoranschlag bzw. war er als verbindlich vereinbart ? Steht z.B. im Vertrag, dass der Kostenvoranschlag verbindlich ist, so muss auch nur der vereinbarte Preis/Kosten gezahlt werden, selbst wenn die Rechnung später höher ausfällt. Allenfalls muss eine erhöhte Kostengrenze von 15 bis 20 % akzeptiert werden.
War der Kostenvoranschlag aber nur als grobe Schätzung vereinbart, kann sich der Rechnungsbetrag auch später noch ändern. Dennoch muss der Handwerker dich von den abweichenden Kosten rechtzeitig informieren, damit du als Kunde noch von dem Vertrag zurücktreten kannst. Ist er dieser Pflicht nachgekommen, du hast jedoch nicht reagiert, dann deutet dies auf eine stillschweigenden Zustimmung hin und die Kosten sind deine.
So wurde es uns einmal auf Nachfrage verklickert. Nachvollziehbar ist es. Nur sollte man dieses Wissen möglichst noch vor den Verhandlungen haben. Unnötig Lehrgeld wurde sicher schon oft aus Unwissenheit gezahlt, denn so genau wird man nur auf Nachfrage informiert.
Wenn das Angebot 4 Stunden mit zwei Arbeitern ausweist, dann muß der Unternehmer schon nachweisen, waum er den dritten Mann und die zusätzliche Zeit zur Ausführung benötigt hat.
Zu zahlen sind nicht nur die Stunden die die Arbeiter auf der Baustelle verbringen, ebenso zählen die Zeiten mit, die sie zur Materialbeschaffung benötigen. Allerdings kann die Beschaffung in der Regel 1 Person durchführen und es sind nicht die beiden anderen dazu notwendig.
Zahle erst einmal gemäß Angebot und führe die Restzahlung dann durch, wenn der Unternehmer Dir den Erschwernis bei der Ausführung nachgewiesen hat, die zum erhöhten Zeitaufwand geführt hat.
Wahrscheinlich werdet ihr Euch dann auf einen Betrag in der Mitte einigen.