Vermieter akzeptiert fristlose Kündigung nicht.
Hallo zusammen. Ich hätte da folgendes Problem: Vor drei Wochen sind wir in eine Wohnung am Bahnhof gezogen. Dieser Umstand war uns bekannt und wir dachten, daran gewöhnt man sich schon. Jetzt ist es so, das nachts viertelstündlich die Güterzüge vorbeirauschen, was einen gesunden Schlaf unmöglich macht. Der Hausarzt hat eine schwere Belastungsstörung attestiert, mit beginnenden Depressionen, Nervosität , Kopfschmerzen, gesteigerte Agressivität. All das durch schweren Schlafentzug. Der Arzt rät zu einem sofortigen Wohnungswechsel. Eine fristlose Kündigung aufgrund Gesundheitsgefährdung hat der Vermieter erhalten, widerspricht dieser aber, da das ärztliche Attest Ihrerseits nicht aussagefähig genug ist und die Umstände der Bahnhofsnähe bekannt waren. Jetzt sind wir auch noch durch eine Klausel im Mietvertrag für 2 Jahre an die Wohnung gebunden. Laut § 569 Abs.1 BGB ist ein Mieter jedoch zur fristlosen Kündigung bei Gesundheitsgefährdung berechtigt, selbst wenn der Auslöser vorher bekannt war. Auch dieses Argument lässt der Vermieter nicht gelten. Was sollen wir jetzt tun? So herrscht absolut keine Lebensqualität mehr.
4 Antworten
Es wird Dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als Dich mit einem Mieterschutzbund in Verbindung zu setzen.
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Rechtlich gesehen dringt weder eine fristlose Kündigung n. § 543 (1) BGB durch, da es an dem erforderlichen "Verschulden" des Vermieters mangelt noch greift § 569 (1) BGB, da die "Gefährdung der Gesundheit" gerade nicht in der "Beschaffenheit des gemieteten Wohnraums" liegt.
Wer in Kenntnis dieses Umstandes meinte, "daran gewöhnt man sich schon", muss sich diese Verschulden selbst anrechnen lassen wenn sich heraustellt, dass er sich irrte :-(.
Zumal er selbst irrwitzigerweise sogar noch einem zweijährigen Kündigungsverzicht zustimmte :-(
Das schliesst nun nicht aus, dass man umzieht, wenn nichts anderes hilft.
Bedingt aber eben vertragliche Zahlungspflicht, solange der Vermieter - auch durch eure tatkräftige Mitwirkung - keinen Nachmieter findet, der in euer Vertragsverhältnis eintritt.
G imager761
Naja, wie gesagt, der Bahhof war früher da. Warum sollte das nun zu Lasten des Vermieters gehen. Ich wundere mich manchmal, welche Ratschläge Ärzte so erteilen... und welche Atteste ausstellen..in diesem Fall hoff ich, Du hast einen Rechtsschutz, und kannst Dich rechtl. beraten lassen. Gefühlsmässig seh ich den Vermieter in der besseren Situation.
Hallo, siehe Antwort Primus........ sehe ich auch nicht anders ! K.
Dann lies mal von Anfang an: "Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist."
G imager761
"Pacta sunt servanda est" Verträge sind einzuhalten. Das ist die gängige Rechtsauffassung. Wie sieht es mit Schallschutzfenstern aus? Gibt´s ja Förderung dafür. Verteuert aber vermutlich die Miete, weil die Wohnung höherwertig ist. Bevor Ihr es auf einen Zivilprozeß mit höchst ungewissen Ausgang kommen lasst, unbedingt Mieterverein oder Fachanwalt fragen. Ganz im Ernst jetzt, wie ist es mit einem Hörschutz?
Hast ja recht, der Bahnhof war eher da. Im § 569 BGB steht wortwörtlich : "Fristlose Kündigung steht dem Mieter selbst dann zu, wenn die Gesundheitsgefährdung bei Einzug bekannt war. Der Grund liegt darin, das häufig die konkrete Gefährdung anfänglich falsch eingeschätzt wird. Erst wenn man dauerhaft in der Wohnung wohnt, und damit konfrontiert wird, spürt man das Problem."
So steht es im BGB. Was haltet Ihr davon?