Brauche ich zwingend einen Mietvertrag für Erstwohnsitz, um Zweitwohnsitz, den die Arbeit zahlt, vom Finanzamt akzeptiert zu bekommen?
Hallo,
ich hab seit einem Jahr eine Zweitwohnung die mein Arbeitgeber zahlt. Jetzt bin ich mit meiner Freundin zusammengezogen die in einem Wohnhaus wohnt wo nur Zimmer vermietet werden ohne Mietvertrag. Ich wohne mit Ihr in einer Wohnung aber überweise sozusagen ‚meine’ Zimmermiete. Mein Arbeitgeber meint, wenn ich keinen offiziellen Mietvertrag habe akzeptiert das Finanzamt nicht die Zweitwohnung die mein Arbeitgeber zahlt. Reicht da nicht einfach nur eine Meldebescheinigung für meine Erstwohnung? Oder eine Email vom Vermieter dass ich dort wohne?
vielen Dank vorab,
2 Antworten
Eine Meldeadresse ist nicht von einem Mietvertrag abhängig.
Du kannst und musst dich in der Wohnung Deiner Freundin anmelden, zwingend.
Und schönen Gruß an Deinen Chef, der hat keine Ahnung.
Wenn du selbst einen Zweitwohnsitz beim Finanzamt geltend machst, brauchst du zwar keinen Mietvertrag für den Erstwohnsitz, musst aber nachweisen dass du wirtschaftlich die Kosten dafür trägst. Wohnt man zB Mietfrei bei den Eltern, so muss man eine Beteiligung an den Nebenkosten nachweisen.
Evtl gilt für deinen AG das gleiche. Wobei ich es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann. Es wären ja Betriebsausgaben selbst wenn er dir deinen Erstwohnsitz temporär finanzieren würde.
Welche ist jetzt die Zweitwohnung? Da, wo du mit der Freundin wohnst? Und warum zahlt der Arbeitgeber eine Zweitwohnung?
Also ich bin vertraglich an einen anderen Standort ausgeliehen für ein Projekt und dafür zahlt die Firma die Wohnung. Innerhalb meiner Heimatstadt bin ich mit meiner Freundin zusammengezogen (somit neuen Erstwohnsitz). bei der alten Wohnung hatte ich einen Mietvertrag bei der neuen nicht.
Vielen Dank, nicht Chef sondern Personal bzw. Finanzabteilung wollte das von mir :-)