Ihr könnt versuchen mit einem BSV (Bausparvertrag) die Finanzierung 80%-100% zu füllen, denn die BSV-Konditionen sind unabhängig vom Rang der Besicherung:

Berechnung benötigtes EK anhand der Kosten:

  • Kaufpreis 200.000 EUR(in 6 Jahren können die Preise auch steigen)
  • Kaufnebenkosten 11% (Makler, Grunderwerbssteuer, Notar) = 22.000 EUR
  • Umzugs & Einrichtungskosten (ganz grob geschätzt) = 18.000 EUR
  • Reserve (weil irgendwas wird immer teurer oder vergessen) 10.000 EUR
  • gesamt-finanzbedarf = 250.000 EUR
  • davon erstragig zu besichern max 200.000 x 80% = 160.000 EUR
  • zweitrangig 80%-100% über BSV = 40.000 EUR (Bausparsumme)
  • benötigtes EK = 250k - 160k - 40k = 50.000 EUR (wobei man zusätzlich ca. 15k-20k in den BSV einzahlen muss um die Zuteilung der 40k-Bausparsumme zu erreichen)

monatliche Rate nur Kaufpreis+Nebenkosten: Mit Euren Vorgaben (ca. 1050 monatliche Rate gewünscht für 25 Jahre) kommt OHNE Umzugskosten+Einrichtung+Reserve beio 5% Soll-Zinsen ein maximaler Kaufpreis von ca. 190.000 EUR raus: http://www.zinsen-berechnen.de/immobilienrechner.php

PS: Auch ich frage mich wie sich so viele Leute ein Eigenheim leisten können. Selbst einfache (Eigentums)Wohnungen kosten über 200.000 EUR - da ist Mieten, zumindest derzeit, günstiger als Kaufen!

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Beste Anschlussfinanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung

Hallo,

ich habe da ein kleines Verständnis Problem. Ich habe mir vor knapp 9 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und möchtest jetzt bald meine Anschlussfinanzierung in Angriff nehmen. Ich habe mir schon ein paar Angebote eingeholt und möchte bald einen Termin mit meiner ursprünglichen Bank vereinbaren. Mein Problem bei der Sache ist, das ich die Wohnung seit 2 Jahren vermiete und natürlich jeden Monat Mieteinnahmen ( 500 Euro Kaltmiete ) habe. Steuerliche hatte sich das jetzt so ausgewirkt, das ich knapp 900 Euro Steuern Nachzahlen musste an das Finanzamt. Das spielen natürlich auch noch andere Sache ein Grund und es liegt nicht nur an den Mieteinnahmen. So jetzt zu meiner Frage. Ich habe jetzt noch 68000 Euro Restschuld und möchte die natürlich bei den aktuellen Zinsen so schnell wie möglich tilgen! Ich habe aber gehört, das man am beste überhaupt keine Tilgung machen soll. Also was ist das beste Mittelmaß um am besten so wenig wie möglich Steuern nachzuzahlen und aber auch noch die Restschuld zu verringern. Mein Ziel ist eigentlich, die Wohnung in 20 Jahren spätestes schuldenfrei zu haben. Hat da jemand eine Idee was für mich hier das Beste wäre? Vielleicht noch der Hinweis, dass ich meine Hausfinanzierung selber noch habe und die Wohnung sich von alleine tragen sollte. Aktuell Kaltmiete 500, Nebenkosten 308 ( davon 100 Euro Rücklagen die ich selber trage ) mein Mieter gibt mir 500+200 ( Nebenkosten ) Euro und die Finanzierung ist im Moment 5% + 1% Tilgung für 380 Euro im Monat. Vielen Dank!

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Hallo wobbi

aus steuerlichen Gründen ist es tatsächlich Vorteilhaft wenn man eine vermiete Immobilie möglichst lange finanziert, denn die Finanzierungskosten (die Zinsen für das Darlehen) darf und soll man als Werbungskosten ansetzten:

zu versteurende Einkünfte aus V+V (Vermietung):

  • plus Bruttowarmmiete (Kaltmiete plus NK-Abschlag)
  • minus gezahlte Neben- und Verwaltungskosten (ohne Rücklagen)
  • minus gezahlte Schuld-Zinsen
  • minus AfA (Abschreibung für Abnutzung auf den Gebäudenteil)

Da man aber immer nur seinen Steuersatz der gezahlten Schuldzinsen vom Finanzamt quasi zurückbekommt muss man das nicht in die Entschuldung gesteckes Geld andersweitig anlegen zu höheren Renditen. In Deinem Falle z.B. in die selbst-genutze Immobilie.

Also die vermiete Immobilie würde ich mit 1% Tilgung weiter finanzieren und die niedrigen Zinsen lange festschreiben (min. 15 Jahre) und das so gesparte Geld in die Tilgung der selbstgenutzen Immobilie stecken, damit diese möglichst schnell Schuldenfrei ist.

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Hallo Steuermaus

  1. Schulden (egal ob Konsum, Auto, Haus) zurückzahlen, damit gibt es die beste sicherer Rendite in Form gesparter Schuldzinsen

  2. Reserve in Höhe von 2-3 (Netto)Monatseinkommen auf ein Tagesgeld parken, dass spart bis zu 10% Dispozinsen weil man nie mehr seinen Dispo benötigt.

  3. Risiken absichern: neben Krankenversicherung ist auch eine sehr gute private Haftpflichtversicherung und eine sehr gute Berufsunfähigkeitsversicherung bis min. 65 Jahre (BU) zu empfehlen.

Nun kommt es auf Deine Wünsche, Ziele und Risikobereitschaft drauf an:

  • nur Tagesgeld+Festgeld ist zwar nominal sicher, bringt jedoch keine Rendite

  • Trotzdem kann/soll man mittels Tagesgeld+Festgeld geplante größere Ausgaben der nächsten Zeit (z.B. für Urlaub, Möbel, Auto, Hochzeit) ansparen

  • wenn Du auf einen (Teil) Deines Geldes die nächsten 10 Jahre sicher nicht brauchst, dann MUSS man heute in Aktien(fonds) gehen. Am einfachsten ist es monatlich einen Aktienfondssparplan zu besparen, das nimmt einem die Entscheidung des Einmal-Kaufzeitpunkts ab.

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Also ein 450€-Mini-Job ist und bleibt steuerfrei, er zählt nicht zum zu versteuerndem Einkommen. Damit bleibt Dein Grundfreibetrag von ca. 8200€ im Jahr erhalten für den Hauptjob. Man kann hier in D als 12x450€ plus 12x680€ an einkünften erzieheln ohne einen einzigen Euro Steuern zu zahlen.

Abzüge kann es aber durch die KV (Krankenversicherung) geben, da Du dich ja Krankenversichern must. Bis zu einem Minijob bis 450€ im Monat kann man sich in der gesetztlichen noch kostenfrei Familienversichern (bei Ehepartner oder über die Eltern). Verdient man auch nur einen Euro mehr ist eine eigen KV plficht.

Also: Steuern machen Dir keine Problem, aber die KV-Abzüge können Deinen Honorar-Einkünfte bei weitem Übersteigen

Wie bist Du den krankenversichert?

Gruß, MaD

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Hallo,

Es ist das Bruttojahresentgelt enscheidend. Bei angenommenen 80.000 Jahresbrutto müsste man seine Arbeitszeit und Arbeitsentgelt auf ca. 60% reduzieren um unter die Versicherungspflichtgrenze zu rutschen.

Das umwandeln reduziert NICHT Dein Bruttojahresentgelt und hilft Dir hier nichts.

PS/TIPP: Ich habe von Fällen gehört, in denen die Reduzierung des Monatsbruttos auf unter 4.462,50 (2014) für wenige Monate ausgereicht hat, um wieder den Status Pflichtversichert zu bekommen ...

Gruß

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ergänzeden zu Privatier59's guter Antwort:

Ein gutes Finanzierungskonzept kann eine Bauspar-Komponente enthalten, muss es aber nicht. Interessant bei Bausparverträgen ist, dass der Zins unabhängig vom Rang gewährt wird, so dass ich damit die letzten 10%-20% finanziere damit meine Haupt-Darlehen günstiger wird:

  • anstatt 80% des Kaufpreises über ein normales Annuitäten-Darlehen zu finanzieren
  • kanne s günstiger sein, nur 60% als Annuitäten-Darlehen zu dann günstigeren Zinsen zu nehmen und 60%-80% durch einen Bausparvertrag zu finanzieren

Nur wegen der "Zinsfestschreibung" einen Bausparvertrag abzuschließen ist nicht zielführend.Man muss es einfach mal rechnen und vergleichen.

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Laut dieser Seite: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/164774/umfrage/konsumausgaben-private-haushalte/ Gibt jeder Haushalt in Deutschland im Durchschnitt ca. 2300€ monatlich aus, davon ca. 800 Euro zum wohnen.

Leider ist diese Statistik nicht nach Haushaltsgröße (Anzahl Kinder) gestaffelt, aber vielleicht hilft Dir die Info trotzdem weiter um Deine Ausgaben einzuschätzen.

PS: Dach- und Fassandenrenovierung einer vermieteten Immobilie sind für mich eindeutig keine Konsum-Ausgaben sondern Investitionen (die deine Anlage im Wert steigern oder zumindest erhalten).

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steuerlich ist eine selbstgenutze Eigentumswohnung genau so wenig absetzbar wie die gezahlte Miete, daher macht es steuerlich kein Unterschied.

Nur wenn die Eigentumswohnung (voll)vermietet wird, kann es steuerliche vorteile geben. Rechnen tut sich eine ETW aber nur wenn diese langfristig gut vermietbar ist und insgesamt im Wert steigt (weil hohe Nachfrage auch in Zukunft zu erwarten ist)

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was ist denn eine pauschale Steuererklärung? Hat dich das Finanzamt geschätzt und einen Bescheid erlassen? Dann unbedingt in der Frist von 1Monat Einspruch einlegen und die Steuererklärung für 2012 nachreichen.

Hast Du schon einen rechtskräftigen (Einspruchsfrist abgelaufen) Steuerbescheid für 2012, dann kann man nichts mehr machem, das "Steuerjahr2012" ist damit geschlossen.

Für 2013 kannst Du dann natürlich die Zinsen (Schuldzinsen) und sonstigen Werbungskosten für Deine voll-vermietet Immobilie als reine Kapitalanlage mit Gewinnerziehlungsabsichten angeben.

Notarkosten gehören zu den Herstellungskosten und müssen bei Immobilien auf 50Jahre verteilt werden (AfA).

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Es kommt - wie immer drauf an:

  • wenn Du Kreditwürdig bist (regelmäßiges und ausreichendes Einkommen, keine negativen Einträge), dann wirst Du einen Kredit gewährt bekommen, auch alleine
  • wenn Du Kreditwürdig bist (siehe oben), dann ist ein weitere Kredit eines "Mitschuldners" auch kein Problem
  • nur wenn Du nicht Kreditwürdig bist und daher einen "Mitschulder" oder "Bürgen" brauchst, dann muss natürlich dieser Bürge Kreditwürdig sein. Ist er dass, hat also genug Einnahmen um einen weiteren Kredit problemlos zu bedienen, dann klappt das
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Eigentlich ist es einfach, denn es gilt das Zufluss-Prinzip:

Du kannst doch ab 01.01.2014 genau sagen welche Einnahmen und Ausgaben zu im Jahr 2013 hattest, es liegen Dir dann alle Kontoauszüge des gesamten Jahres vor. Du musst nur aufpassen das Instanthaltungsrücklagen KEINE Ausgaben darstellen: Hier Beispiele:

  • 12x 200€ Hausgeld im Jahr 2013 and die WEG bezahlt, davon sind IHR laut Plan bekannt und vom bezahlten Hausgeld abzuziehen => AUSGABE 2013
  • es kam zu einer Nachzahlung des Hausgeldes in 2013 (für 2012) => AUSGABE 2013
  • es kam zu einer Nachzahlung von Nebenkosten des Mieters in 2013 (für 2012) => EINNAHME 2013
  • es kommt zu einer Rückerstattung von Hausgeld in 2014 (für 2013) => Einnahme 2014
  • es kommt zu einer Rückerstattung von Nebenkosten ab den Mieter in 2014 (für 2013) => AUSGABEN 2014

Wenn man so rechnet, also die Hausgeldzahlungen (abzgl. IHR) als Ausgaben angibt, muss man im Gegenzug die gesamte Miete inkl. Nebenkostenabschlag als Einnahme angeben.

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Ich würde nicht bürgen, sondern meiner Schwester das Geld direkt leihen.

Als Bürge bist du erstmal außen vor und bekommst zunächst nichts mit - bis die 2te Rate zu spät oder gar nicht kommt: Dann wendet sich die Bank an Dich und Du musst die Raten zahlen - inkl. Gebühren und Zinsen. Und hast dann vielleicht auch Kommunikationsprobleme (Streit) mit der Schwester

Einfacher ist es Ihr das Geld direkt zu leihen: ohne Bank fallen auch keine Gebühren und Zinsen an. Du merkst sofort wenn Deine Schwester mal nicht pünktlich zahlst und kannst es hoffentlich verschmerzen wenn die 5.000€ futsch sind! Damit solltest du rechnen und Dich freuen wenn doch ein Teil der 5.000€ zurück kommen.

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Hallo Louisiana

Natürlich ist das möglich aber mit erheblichen Einschränkungen verbunden:

  1. bei Eigenkündigung gib es eine Sperrzeit von 3 Monaten, in denen man kein ALG1 erhält. Man muss 3 Monate von seinen Rücklagen leben und auch die KV-Beiträge selber zahlen.

  2. ALG1 erhält man ab 60 für maximal 24 Monate. Frühester Renteneintritt ist aber erst mit 62 Jahren möglich und dann nur mit Abschlägen. Die Zeit 62-63,5 muss also von Dir wieder alleine finanziert werden inklusive KV

  3. Natürlich kann man für die Zeit 62-63,5 ALG2 beantragen. Das wird aber nur bei bedürftigkeit gewährt. Hast Du also noch einen Partner oder Familenmitglied im selben Haushalt, muss er für dich Aufkommen. hast Du Vermögen, muss das erst aufgebraucht werden.

  4. Während ALG1 und noch viel mehr während ALG2 wirst Du Bewerbungen schreiben, Gespräche führen, Weiterbildungsmaßnahmen machen müssen

  5. bei ALG2 wird man dich mit 62,0 oder 63,0 mit allen Abschlägen (je Monat 0,3% Abschlag) zwangsverrenten.

  6. das wegen weniger Rentenbeitragsjahren auch weniger Regelrente rauskommen wird, ist auch klar

FAZIT: Du musst entweder diese Nachteile bewust in Kauf nehmen oder eben doch bis 63,5 Jahre arbeiten und dann Rente beantragen.

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Hallo Taeddie,

eine Übertragung bzw. Aufsummierung der Sondertilgungsoptionen gibt es nicht (zumindest kenne ich das nicht). Normalerweise sind die Sondertilgungsmöglichkeiten immer auf ein Jahr bezogen und verfallen bei nicht-Nutzung.

Diese Details stehen auch im Kreditvertrag, dort steht wahrscheinlich nur, dass Sondertilgungen bis x% jedes Jahr möglich sind.

Aber natürlich darf man fragen - Und wenn die Bank (aus Kulanz) zustimmt, geht das auch....

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Die Bewertungszahl errechnet sich aus eingezahltem Guthaben und Laufzeit des Guthabens, jedoch je nach Tarif im Detailunterschiedlich. Hier mal ein Beispiel:

  • Regelspardauer sei 6 Jahre, Zuteilung nach 6,5 Jahren (= Bewertungszahl erreicht)
  • wenn mann sofort 40% einzahlt und liegenlässt, verkürzt sich die Zeit auf 3,5 Jahre
  • wenn mann sofort 20% einzahlt und monatlich bespart, wird die Bewertungszahl nach ca. 4,0 jahren erreicht

Somit kannst Du die Zuteilung verkürzen, indem Du jetzt 20% "Sondereinzahlung" tätigst und ggf. weiter normal besparst. Der Berater muss Dir das ausrechnen können. Ob es sich für 3-6 Monate frühere Zuteilung lohnt, musst Du dann entscheiden :)

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Im Normalfall ist eine normale Bar-Kaution immer günstiger, weil man dann nur die Zinsdifferenz Festgeld/Tagesgeld als entgangegen Zinsgewinne hat, so ca. 1-3% sind hier anzusetzten.

Die Mietkautionsbürgschaft kostet jedes Jahr Geld und ist daher in der Regel immer teurer als eine Bar-Kaution. Rechne mal grob mit ca. 5-7% als Kostenquote, diese Kosten sind über die gesamte Zeit der Bürgschaft zu zahlen.

Fazit: Die Mietkautionsbürgschaft ist mindestens doppelt so teurer als die klassische Bar-Kaution!

Ausnahme: Wenn man das Geld für die Kaution nicht hat, können die 5-7% Mietkautionsbürgschaft für ca. 1 Jahre (zur Überbrückung) günstiger sein als dafür den Dispo zu nutzen

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Das ist eine einmalige Schenkung an das Kind: Das Haus wird an das Kind verschenkt. Dabei ist der Wert des Wohnrechts zu berücksichtigen, so dass hier sehr wahrscheinlich keine Schenkungssteuer zu zahlen ist (Steuerfreibetrag ist hier 400.000 EUR je Kind je Elternteil)

Einnahmen hat das Kind dann ja keine, weil es das ebenslanges kostenloses Wohnrecht gibt. Jedoch jede Menge Ausgaben für Betriebskosten, Instanthaltung, Grundsteuern. Diese darf das Kind wegen der fehlenden Einnahmen nicht steuerlich geltend machen. Daher bitte genau klären wer welche Kosten zu tragen hat.

Auch muss die Bank der Übertragung zustimmen, wenn noch eine Grundschuld eingetragen ist.

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Ich sehe keine Chance für eine Finanzierung in diesem Alter, da macht keine Bank mit wenn nicht 200% als Sicherheit vorhanden sind. Denn die Bank muss ja damit Rechnen dass in wenigen Jahren die Schuldner nicht mehr da sind, jedoch 322k+Nebenkosten = 350k schulden vorhanden sind, die zwar durch den Verkauf der beiden Immobilien erlöst werden können, jedoch Aufwand und Unsicherheit für die Bank bedeutet.

Frage/Vorschlag1: Warum mieten sich die beiden nicht eine passende Wohnung? Mit 800+200 = 1000 Euro Kaltmiete müsste sich doch was finden lassen?

Frage/Vorschlag2: Wenn die Wohnung so super ist, dass die im Familienbesitz sein soll, dann müssten die Kinder oder Enkel die WOhnung finanzieren und an die Eltern/Großeltern vermieten. Natürlich ist auch hier Eigenkapital und sicheres Einkommen (Bonität) notendig.

Gruß, M.

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Anwalt

Ich würde auf jeden Fall den Bauvertrag prüfen lassen, und zwar bei einem Fachanwalt. Oft ist der Bau unvollständig beschrieben und zu schwammig, so dass es zu Problemen und Missverständnissen kommen kann. Auch sollte ein verbindlicher, fixer Fertigstellungstermin genannt sein ab welchen eine empfindliche Strafe je Tag Verzögerung vom Bauträger zu zahlen ist.

Zusätzich würde ich auf eine Gewährleistungsbürgschaft Wert legen, auch wenn diese vom Kunden zu zahlen ist: Gibt es keine Bank die eine solche Bürgschaft dem Unternehmen ausstellt, ist das auch schon ein deutliches Warnzeichen.

Ganz wichtig aus meiner Sicht ist eine baugutachterliche Begleitung: Es sollten wesentliche Bauphasen angeschaut & begutachtet werden um mögliche Probleme rechtzeitig zu sehen, die später gar nicht mehr erkennbar sind. Auch hier hat ein guter Unternehmer nichts zu verstecken!

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Die Erben treten die rechtsnachfolge dieses Vertrages an. Und dieser Vertrag gilt natürlich weiter. Um welche Anlage handelt sich es denn? Festgeld? Sparbrief? geschlossener Fonds (grauer Kapitalmarkt)?

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