Darf ein Vermieter von doppelt gezahlter Miete die Nebenkostenrechnung einbehalten?

5 Antworten

Die Kaution abwohnen ist nicht zulässig. Dein Vermieter könnte das Ausbleiben der Oktobermiete zum Anlaß nehmen, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Dich zu beantragen.

Was das nun mit der Septembermiete ist, bleibt nach Deiner Schilderung doch im Unklaren: Hat der Vermieter denn nun zurück überwiesen oder nicht? Wenn nicht, dann hättest Du ja Aufrechnung erklären können und zwar der Rücküberweisung gegen die Oktobermiete.

Was Deine Ausführungen zu den Nebenkosten denn überrhaupt sollen, verstehe ich nicht. Da ist doch alles geklärt. Wieso wird das denn hier überhaupt noch erwähnt?


aquani58 
Beitragsersteller
 19.10.2012, 15:21

Hallo Privatier59, ich habe die Ausführungen zu den Nebenkosten erwähnt, weil diese von der doppelt gezahlten Miete abgezogen wurden. Mein Vermieter hat die Differenz NICHT überwiesen, jedenfalls nicht bis heute.

Hallo, wenn mir als Vermieter jetzt die Oktobermiete noch fehlen würde werde ich einen Teufel tun und die Überzahlung zurück überweisen. Du solltest mal Kontakt mit dem ehemaligen Vermieter aufnehmen und eigentlich nur noch den Differenzbetrag für die Miete zahlen, nach Rücksprache. Dann steht der Vermieter wieder in der Pflicht die Kaution korrekt zurückzuzahlen.

Na ja - beides ist nach dem BGB nicht zulässig, da aber heute der 19.10, ist und du in 12 Tagen das Mietverhältnis beenden wirst, solltest du nichts mehr machen, sondern genau auf die Abrechnung achten - denn ein vermieter der auf solche schrägen gedanken beim Mietzins kommt, der bescheisst dich auch bei der Nebenkostenabrechnung.

Mein Rat, du solltest die Endabrechnung von einem Fachmann kontrollieren lassen. Zur Wohnungsübergabe solltest du unbedingt mindestens einen Zeugen mitnehmen, da droht sonst auch, dass du übervorteilt wirst.

Verrechnung Miete / Kaution ist dem Vermieter nicht erlaubt. Das könnte schon Probleme geben!


aquani58 
Beitragsersteller
 19.10.2012, 15:16

Hallo Tina34, danke für die schnelle Antwort.

Hat denn nun der VM die DIfferenz wischen NK-Abrechnung und doppelt gezahlter Miete zurück überwiesen ? Wenn nein, dann kürzt du die noch zu zahlende Oktobermiete um die NK-Differenz und teilst dies schriftlcih dem VM mit. Wie schon von Privatier59 geschrieben, nicht mit der Kaution verrechnen !