Selbstständig: Konz Steuer-Buch absetzen?
Ich bin selbständig und möchte die Steuererklärung selber machen. Zur Unterstützung habe ich mir den Konz (Buch mit Steuertipps) gekauft. Kann ich den absetzen? Wenn ja, wo? Ich mache eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
2 Antworten
Fachliteratur, unter dem Posten kannst du es abziehen
Fachliteratur,
Naja, eher "Fach"literatur.
Das "Der-Große-Konz"-Prinzip habe ich ja neulich in irgendeinem Kommentar erläutert. Aber wo war das nur?
Das "Der-Große-Konz"-Prinzip habe ich ja neulich in irgendeinem Kommentar erläutert. Aber wo war das nur?
Danke.
Bezogen auf einfache steuerliche Sachverhalte, die keines Gutachtens bedürfen, sieht es dann so aus:
Der BFH fällt irgendein abtruses Urteil, welches dann auch noch veröffentlicht wird (damit wird die Anwendung in anderen, gleichartigen, Fällen grundsätzlich zur Pflicht für die Finanzverwaltung).
Dann werden die dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalte analysiert und ein Fall drumherum geschnitzt, der auf das Urteil passt. Das Gesamtwerk wird dann als Steuertrick verkauft.
Naja, eher "Fach"literatur.
Ich hatte die Antwort nur mit dem iPhone in der Bahn geschrieben. Da war keine Zeit um die Qualität des Machwerkes zu diskutieren.
Aber bei dem großen Markterfolg, halte ich eine Rezension von mir auch für überflüssig, würde vermutlich sowieso keiner berücksichtigen.
Aber bei dem großen Markterfolg
Ich habe zu Hause noch das Buch vom ollen Bilz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Eduard_Bilz#mediaviewer/File:Bilz-Buch1.jpg
Ausgabe 1895, hab ich von meiner Oma geerbt und die wiederum von ihrer.
Als Kind war der Inhalt des Buches für mich die reinste medizinische Lehre.
Sicherlich. Aber der Konz ist doch so was von unprofessionell das man sich mit dessen Ratschlägen zur Steuer-Trickserei nur beim FA als unwissender darstellt. Sicherlich war der Konz in den 80ern die Steuerbibel schlechthin, heute aber bedeutungslos. Wenn man das Aldi-Steuer PRG für 5€ kauft bekommt man den als Beigabe.
Das war nie eine Steuerbibel - es war schon immer Schrott.
Die Kohle möchte ich haben, die die Leute nicht zurückbekommen haben oder zuviel gezahlt haben, weil sie auf Werbung hereingefallen sind.
Der "Konz" ist im Steuerrecht ungefähr sowas wie die allfälligen Diät-Kolumnen in den Frauenzeitschriften.
Was meinst du mit Posten Fachliteratur? In der EÜR kann ich keine entsprechende Zeile finden. Oder meinst du bei der doppelten Buchführung das Konto Fachliteratur?
Würde die Fachliteratur dann unter "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter" - Zeile 33 EÜR fallen? Oder "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" - Zeile 51 EÜR?