Du musst das nicht melden bei Deiner Steuererklärung, weil Du keinen Gewinn erzielen wirst, sondern einen Totalverlust. Den kannst Du jedoch auch nicht steuermindernd absetzen.

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Entscheidend ist, warum die Krappe verbogen und abgerbochen ist. Meist liegt es daran, dass man ohne es zu bemerken irgendwo anstößt. Wenn es nicht am von vornherein brüchigen Material liegt, dann haftet der Händler nicht. Dann ist es wie bei einem Blechschaden beim Auto, für den haftet der Autoverkäufer auch nicht.
Da eine Krappe schon verbogen war und nicht gleich abgebrochen ist, spricht gegen einen Materialfehler. Denn eine gute Goldlegierung sollte schmiedbar sein und bei Druck erst einmal nachgeben. Das scheint hier der Fall gewesen zu sein.
Nach meiner Sicht ist der Händler hierfür nicht in der Haftung.

Vielleicht kann er jedoch helfen, mit einer anderen Art der Fassung, einer geschlossen Fassung zum Beispiel, die den Stein besser schützt. Und vielleicht kommt er bei den Umbaukosten Euch etwas entgegen, um Euch als Kunden zu motivieren, beim ihm zu bleiben.

Heinrich Butschal,

Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck, Edelsteine und Diamanten.

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Das war bestimmt ein Missverständnis zwischen Dir und dem Juwelier, bei dem Du warst.

Er hat vielleicht gedacht, Du willst ihm den gebrauchten Ring verkaufen und er hat ein Angebot zum Schmelzgoldankauf gemacht.

Einen neuen 8-Karat Goldring mit einem Stein bekommt man nirgends für 30 Euro. Auch wenn Du in sein Schaufenster gesehen hättest, dann hättest Du nicht in Gold in der Preislage gefunden.

Heinrich Butschal, Gutachter für Schmuck

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Es ist eine echte Uhr, aber nicht von der Firma Rolex hergestellt. :-) Kurz, es ist eine Fälschung.

von: Heinrich Butschal, Gutachter für Schmuck und Juwelen, Diamantgutachter.

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Die Angabe massiv oder Angabe des Gewichts ist nicht aussagekräftig.

von: Heinrich Butschal, Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck.

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Das ist alles Erfahrungssache des ankaufenden Juweliers. Natürlich will keiner Schmuck ankaufen, der offensichtlich nicht zu der Story des Anbieters passt. Denn die Scherereien mit der Polizei will keiner haben, wenn der sich als Diebesgut erweist. Der Juwelier muss ihn auch den rechtmäßigen Eigentümern zurück geben, ohne einen Ersatz für seine Zahlung zu bekommen.
Daher wird Schmuck oft auch nur zum Goldwert angekauft und eingeschmolzen und auf Wunsch auch die Edelsteine zurückgegeben mit denen der Verkäufer nichts anfangen kann.

Bei wertvollem Schmuck ist das oft eine Sünde, denn der wäre meist durchaus zu einem höheren Wert weiter zu veräussern als dem reinen Materialwert.

In der Schmuckbörse wird daher der Schmuck in Kommission zu einem fairen Wert als Schmuckstück weiter verkauft. Davon profitiert auch der Verkäufer. Da dieser Verkauf öffentlich erfolgt, ist das nur für Schmuck interessant, der aus seriösen Quellen stammt. Dazu muss der Einlieferer Name und Adresse und Kontonummer angeben. Zusätzliche Nachweise braucht es dazu dann nicht.

von: Heinrich Butschal, Gutachter für Schmuck, Edelsteine und Diamanten

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Das sind viele Fragen, deren punktuelle Beantwortung in der Praxis sicher nicht weiter helfen würde. Hier empfehle ich einen Grundkurs für Unternehmensgründer. Die IHK kann hier helfen. https://www.ihk.de/themen/existenzgruendung-und-unternehmensfoerderung/existenzgruendung-und-unternehmensfoerderung-index-5533706

von: Heinrich Butschal, Goldschmiedemeister und Gutachter für Diamanten und Schmuck

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Wenn man ihn auslösen will, sollte man so wenig wie möglich Geld dafür nehmen weil dann die Gebühren fürs Auslösen niedriger sind. 10-30% bekommt man meist.

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Ja, so ist es.

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Ja, das musst Du zahlen und weiter berechnen. Es gibt ein paar Ausnahmen, zertifizierte Goldbarren und Goldmünzen, aber nur die, die in anderen Ländern gesetzliche Zahlungsmittel sind.

von: Heinrich Butschal, Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck und Edelsteine.

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Das ist komplizierter als es scheint. Zuerst muss geprüft werden ob der Verkauf inklusive des versteckten Goldes gültig ist oder der Kaufvertrag angefochten werden kann. Da sind dann die näheren Umstände ausschlaggebend. Da der Freund ja das Geld für das Gold erhalten hat, bleibt das im wesentlichen sein Problem.

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Der Staat als Gemeinschaft der Gesellschaft in der wir leben hat mit Gesetzen jede Möglichkeit. Solange die Mehrheit der Wähler vernunftbegabt wählt, wird das zum Wohle aller auch so bleiben.

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Es gibt Eheringe, die man ein paar Nummern weiten kann und solche bei denen das nicht klappt, die dann reißen. Vorher sieht man es ihnen nicht an, ob sie reißen werden. Das Dehnen ist die preisgünstigste Methode, deshalb ist diese auch zuerst angewendet worden. Wenn die das Dehnen nicht vertragen (haben) kann man ein Stück einsetzen, wenn der Ring aus mehreren Goldfarben besteht, muss man mehrere Stücke einsetzen und einlöten. Das ist dann deutlich mehr Arbeit und aufwendiger und teurer. Ihr könnt Euch auch von einem anderen Goldschmied Angebote für beide Ringvergrößerungen machen lassen, denn außer das einer gerissen ist, ist ja noch nichts passiert. Dann seht Ihr auch ob der andere Goldschmied ähnliche Kosten kalkuliert.

von: Heinrich Butschal, Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck und Edelsteine.

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Das was auf der Rechnung beim Kauf drauf steht muss stimmen.

Ich bin Gutachter für Schmuck und Edelsteine und kann solche Aussagen überprüfen, oder gehe zu einem anderen Gutachter für Schmuck in Deiner Nähe, der den Schmuck prüft. Einem Juwelier, dem man den Schmuck zu Kauf anbietet, ist zwar nicht unehrlich bewertet aber den Ankaufswert der Steine gering, wenn er daran kein Interesse hat.

von: Heinrich Butschal, Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck und Edelsteine.

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Das allein wird kaum reichen, außer Du hast genau für Deine Münze Auktionsergebnisse die weit über dem Goldwert liegen. Normalerweise haben Goldmünzen den Sinn den Goldwert zu repräsentieren auch, wenn sie sehr hübsch sind.

Aber Du kannst ja trotzdem Dein Glück versuchen, Schaden kann es ja nicht.

Bezahlung würde ich per Paypal anbieten oder Bar bei Abholung. Wenn Du Dich nicht sicher genug fühlst, kannst Du die Münzübergabe gegen Bargeld in Deiner Bank machen wo Du auch Dein Schließfach mit der Münze hast.

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Als Händler von hochwertigen Schmuck habe ich dafür eine Zusatzversicherung. Aber frag mal bei Janus Trans nach ob die auch Privatkunden bedienen.

Zusatzfrage : warum denkst Du dass Deine Goldmünze über dem Goldwert liegt?

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Am besten ist es den Schmuck, wenn es sich um hochwertigen Schmuck handelt in die www.schmuck-boerse.com zu bringen. Da wird er weltweit angeboten und verkauft. Und das nicht nur zum Materialwert sondern manchmal fast zum Neuwert.

von: Heinrich Butschal, Goldschmiedemeister

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Natürlich darfst Du. Viel Glück. Schaue Dich bei it-rechtkanzlei, um um keine Abmahnung zu bekommen.

von: Heinrich Butschal, Gutachter für Diamanten und Edelsteine und Goldschmiedemeister.

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