Du musst das nicht melden bei Deiner Steuererklärung, weil Du keinen Gewinn erzielen wirst, sondern einen Totalverlust. Den kannst Du jedoch auch nicht steuermindernd absetzen.

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Entscheidend ist, warum die Krappe verbogen und abgerbochen ist. Meist liegt es daran, dass man ohne es zu bemerken irgendwo anstößt. Wenn es nicht am von vornherein brüchigen Material liegt, dann haftet der Händler nicht. Dann ist es wie bei einem Blechschaden beim Auto, für den haftet der Autoverkäufer auch nicht.
Da eine Krappe schon verbogen war und nicht gleich abgebrochen ist, spricht gegen einen Materialfehler. Denn eine gute Goldlegierung sollte schmiedbar sein und bei Druck erst einmal nachgeben. Das scheint hier der Fall gewesen zu sein.
Nach meiner Sicht ist der Händler hierfür nicht in der Haftung.

Vielleicht kann er jedoch helfen, mit einer anderen Art der Fassung, einer geschlossen Fassung zum Beispiel, die den Stein besser schützt. Und vielleicht kommt er bei den Umbaukosten Euch etwas entgegen, um Euch als Kunden zu motivieren, beim ihm zu bleiben.

Heinrich Butschal,

Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck, Edelsteine und Diamanten.

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Das war bestimmt ein Missverständnis zwischen Dir und dem Juwelier, bei dem Du warst.

Er hat vielleicht gedacht, Du willst ihm den gebrauchten Ring verkaufen und er hat ein Angebot zum Schmelzgoldankauf gemacht.

Einen neuen 8-Karat Goldring mit einem Stein bekommt man nirgends für 30 Euro. Auch wenn Du in sein Schaufenster gesehen hättest, dann hättest Du nicht in Gold in der Preislage gefunden.

Heinrich Butschal, Gutachter für Schmuck

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Die Angabe massiv oder Angabe des Gewichts ist nicht aussagekräftig.

von: Heinrich Butschal, Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck.

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Das ist alles Erfahrungssache des ankaufenden Juweliers. Natürlich will keiner Schmuck ankaufen, der offensichtlich nicht zu der Story des Anbieters passt. Denn die Scherereien mit der Polizei will keiner haben, wenn der sich als Diebesgut erweist. Der Juwelier muss ihn auch den rechtmäßigen Eigentümern zurück geben, ohne einen Ersatz für seine Zahlung zu bekommen.
Daher wird Schmuck oft auch nur zum Goldwert angekauft und eingeschmolzen und auf Wunsch auch die Edelsteine zurückgegeben mit denen der Verkäufer nichts anfangen kann.

Bei wertvollem Schmuck ist das oft eine Sünde, denn der wäre meist durchaus zu einem höheren Wert weiter zu veräussern als dem reinen Materialwert.

In der Schmuckbörse wird daher der Schmuck in Kommission zu einem fairen Wert als Schmuckstück weiter verkauft. Davon profitiert auch der Verkäufer. Da dieser Verkauf öffentlich erfolgt, ist das nur für Schmuck interessant, der aus seriösen Quellen stammt. Dazu muss der Einlieferer Name und Adresse und Kontonummer angeben. Zusätzliche Nachweise braucht es dazu dann nicht.

von: Heinrich Butschal, Gutachter für Schmuck, Edelsteine und Diamanten

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Wenn man ihn auslösen will, sollte man so wenig wie möglich Geld dafür nehmen weil dann die Gebühren fürs Auslösen niedriger sind. 10-30% bekommt man meist.

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Das was auf der Rechnung beim Kauf drauf steht muss stimmen.

Ich bin Gutachter für Schmuck und Edelsteine und kann solche Aussagen überprüfen, oder gehe zu einem anderen Gutachter für Schmuck in Deiner Nähe, der den Schmuck prüft. Einem Juwelier, dem man den Schmuck zu Kauf anbietet, ist zwar nicht unehrlich bewertet aber den Ankaufswert der Steine gering, wenn er daran kein Interesse hat.

von: Heinrich Butschal, Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck und Edelsteine.

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Den Wert stellt der Zoll fest und Du zahlst die 19% Einfuhrumsatzsteuer. Dann ist der Fall erledigt.

von: Heinrich Butschal, Goldschiedemeister und Gutachter für Schmuck und Diamanten

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