Antwort
ich kann nur aus der Praxis sprechen, nicht aus juristischer Sicht.
Ein Bekannter hat genau den Fall: Kauf jetzt, Einzug in 4 Monaten, Grundbuch auch erst in 4 Monaten. Ich war überzeugt, die Grunderwerbsteuer fällt in 4 Monaten an, nur war er beim letzten Treffen ein wenig aufgebracht, weil er die Steuer jetzt zahlen müsse.
Mal sehen, was die Experten hier zu dem Falle meinen. Mag ja sein, dass es vertragliche Spitzfindigkeiten gibt. Vertrag ist nicht gleich Vertrag.