Zugewinn darf da auch unser Eigentum zugezählt werden?

2 Antworten

Das Gartenhaus ist nicht mit dem Grund und Boden verankert die voliere auch nicht .

OK, aber wieso dann:

Mein Mann hat einen Bauantrag dafür gestellt alles läuft über seinen Namen

Wenn eine Sache nicht mit dem Grund und Boden verbunden wird, braucht man nach meiner Kenntnis auch keinen Bauantrag.

Wenn man einen Bauantrag braucht, wird es auch mit dem Haus, oder dem Grund und Boden fest verbunden.

Nach meiner Kenntnis benötige ich für einen Pavillion, den ich nur auf ein paar Bohlen stelle, keine Bauantrag. Erst wenn man dazu Pfähle in den Boden rammt, oder eingräbt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Knuddelnaus 
Beitragsersteller
 28.09.2018, 13:53

Sorry es steht auf einem Fundament . Wir könnten es so mit einem Kran hochheben . Genauso die voliere

Knuddelnaus 
Beitragsersteller
 28.09.2018, 13:51

Wir mussten einen stellen, da das garten Haus 4mal5meter groß ist es sehr auf einem gepflasterten Fundament

wfwbinder  28.09.2018, 14:38
@Knuddelnaus

Mit dem Fundament ist für mich die Sache rund, dass es Bestandteil des Grundstücks wurde.

Abwarten, ob sich @Privatier59 die Sache ansieht.

Klar das Gartenhaus ist eine Immobilie. Schließlich muste die Errichtung ja auch genehmigt werden. Wenn es ein Übersee-Container oder Wohnwagen wäre, sieht es anders aus.