Zugewinn darf da auch unser Eigentum zugezählt werden?
die Scheidung meine Schwiegereltern ist ja durch , jetzt geht es um den Zugewinn .mein Schwiegervater hat ja Häuser und Grundbesitz . Jetzt wird ein Gutachten erstellt . Die Gegenpartei will jetzt UNSER Gartenhaus voliere und Zaun mit in das Gutachten einfließen lassen. Das Gartenhaus ist nicht mit dem Grund und Boden verankert die voliere auch nicht . Mein Mann hat einen Bauantrag dafür gestellt alles läuft über seinen Namen. Kann dann die Gegenpartei dafür Geld von meinem Schwiegervater verlangen? Ich hoffe ich habe es gut erklärt !
2 Antworten
Das Gartenhaus ist nicht mit dem Grund und Boden verankert die voliere auch nicht .
OK, aber wieso dann:
Mein Mann hat einen Bauantrag dafür gestellt alles läuft über seinen Namen
Wenn eine Sache nicht mit dem Grund und Boden verbunden wird, braucht man nach meiner Kenntnis auch keinen Bauantrag.
Wenn man einen Bauantrag braucht, wird es auch mit dem Haus, oder dem Grund und Boden fest verbunden.
Nach meiner Kenntnis benötige ich für einen Pavillion, den ich nur auf ein paar Bohlen stelle, keine Bauantrag. Erst wenn man dazu Pfähle in den Boden rammt, oder eingräbt.
Sorry es steht auf einem Fundament . Wir könnten es so mit einem Kran hochheben . Genauso die voliere
Mit dem Fundament ist für mich die Sache rund, dass es Bestandteil des Grundstücks wurde.
Abwarten, ob sich @Privatier59 die Sache ansieht.
Klar das Gartenhaus ist eine Immobilie. Schließlich muste die Errichtung ja auch genehmigt werden. Wenn es ein Übersee-Container oder Wohnwagen wäre, sieht es anders aus.
Wir mussten einen stellen, da das garten Haus 4mal5meter groß ist es sehr auf einem gepflasterten Fundament