Zugewinn bei Immobilienverkauf?
Hallo Community,
ich habe in 2011 zusammen mit meiner Ex-Frau eine Wohnung gekauft, die ich jetzt in 2021 nach Ablauf der 10 Jahres-Frist der “Spekulationssteuer” verkaufen möchte.
In 2016 habe ich die 50% Eigentumsanteil von meiner Frau übernommen (Überlassungsvertrag: Kaufpreis 10.000€).
Für mich ist es undurchsichtig, wie die 10-Jahresfrist greift: gilt für meine 50% ein Zeitraum ab 2011 und für die weiteren 50% meiner Ex-Frau ab 2016 oder ist lediglich der Erwerb als Eigentümergemeinschaft auschlaggebend.
Vielen Dank für die Antworten
Grüße
1 Antwort
gilt für meine 50% ein Zeitraum ab 2011 und für die weiteren 50% meiner Ex-Frau ab 2016
... ist richtig.
Allerdings drängt sich eine weitere Frage auf:
Kaufpreis 10.000€
War da auch ein Teil Schenkung dabei oder sind die 10.000 realistisch? Das würde die Antwort nämlich verändern.
In diesem Fall ist der geschenkte Anteil auch 2011 zuzurechnen, denn die Vorbesitzzeiten werden mitverschenkt.
Vielen Dank, damit fällt mir ein Stein vom Herzen. Auf was kann ich in der Argumentation mit dem Finanzamt verweisen? Gibt es Urteile, Rechtssprechung oder Gesetze?
Die beiden Fragen verstehe ich nicht.
Ich muss doch auch nicht "argumentieren", wenn ich bei Grün die Straße überqueren will.
Ist auch wahr. Der Satz hat mich zum Lachen gebracht :-D. Nur zeigte meine persönliche Erfahrung mit dem Finanzamt (leider wiederholt), dass diese Argumente nicht akzeptieren solange ich nicht Gesetze, Urteile und sogar die Veröffentlichung im Steuerblatt aufgelistet hatte. Dahingehend meine Bitte nach entsprechender Info 👍
Warte doch einfach ab. Dem Finanzamt liegen Gesetze und Dienstanweisungen und Programme vor. Wenn das nicht die letzten Haubentaucher sind, die den Fall bearbeiten, können die doch halbwegs damit umgehen.
Zeit zum Argumentieren ist, wenn der Bescheid nicht stimmt oder dümmliche Nachfragen vom Finanzamt kommen.
Stimmt auch wieder 😁. Dann warten wir mal ab. Danke für die großartige Unterstützung
Danke für die schnelle Antwort. Jetzt wird es kompliziert: Die 10.000€ entsprachen nicht dem damaligen Wert der 50%, und auch nur die Hälfte den damals getilgten Anteil Ihrer 50% (sprich 40.000€ waren vom Darlehen insgesamt getilgt). Dies alles ist notariell geregelt, jedoch ohne das Wort ‚Schenkung’ zu verwenden. Die Wohnung ist heute wesentlich mehr Wert.