Guten Tag,
wenn meine Tante mir ein zinsloses Darlehen i.H.v. 60.000 Euro gewährt, welches monatlich mit (mindestens) 600 Euro getilgt wird, dann ist der Unterschied zu einem vom Finanzamt angenommenen Zinssatz ja grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig (natürlich gilt es Freibeträge zu berücksichtigen).
Meine Fragen dazu:
a) Rechnet das FA hier mit 5,5% Zinssatz oder kommt ein marktüblicher Zinssatz zur Anwendung? Falls Letzteres: Wie hoch ist dieser aktuell?
b) Kommt Anlage 9a zu §13 BewG zur Anwendung (wenn das FA mit 5,5% rechnen sollte), egal wie hoch die monatliche Tilgung ausfällt oder gibt es für Tilgungsdarlehen andere Bewertungsgrundsätze?
c) Grundsätzlich besteht ja sowohl für den Schenkenden als auch den Beschenkten eine Anzeigepflicht der Schenkung gegenüber dem FA; was für Konsequenzen drohen, wenn dies unterlassen wird, weil der Freibetrag sowieso nicht ausgeschöpft wird?
Vielen Dank!