Mein Vater hat mir und meinem Mann 1300 Euro mtl. Taschengeld gegeben, wie gebe ich das in der Steuererklärung an: als Schenkung oder als Taschengeld?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Da es kein Fester Gehalt mit offizieller Arbeit usw ist, kannst Du das Geld ohne Steuern aufnehmen. Weil auch kein Arbeitsvertrag vorhanden ist, kann es wie bei einer Bar als Trinkgeld gesehen werden.

Viele Grüße!

Es ist eine Schenkung. Da ist nun aber die Frage, was heißt "uns"? Wer konkret hat das Geld bekommen? Der Freibetrag bei Schenkungen von Eltern zu Kind beträgt 400.000 Euro, der unter Ehegatten 500.000 Euro. Insofern also keine Steuerpflicht, nicht bei der Schenkungsteuer und einkommensteuerpflichtig ist es schon gar nicht.


elli57b 
Beitragsersteller
 29.11.2015, 23:12

Danke! Endlich mal eine hilfreiche antwort! Und wie mache ich es bei der krankenkasse? Wir sind ja jetzt freiwillig versichert und am ende des jahres wollen die nachweise über meine angaben haben. Sorry, bin da völlig unerfahren. 

Hallo,

du meinst sicher, auf den sich möglicherweise anschließenden Harz 4  Bezug vorbereitet sein ?

http://www.bild.de/themen/specials/hartz-4/hartz-4-nachrichten-news-fotos-videos-16880270.bild.html

hier kannst du dich schon einmal umfassend informieren !

Die 1300,- Euro Taschengeld vom Vater werden, falls er weiterhin so spendabel ist, jedenfalls dann bei den monatl. Sozialleistungen angerechnet.


elli57b 
Beitragsersteller
 29.11.2015, 21:31

Hartz4 interessiert mich nicht. Dem wollten wir ja gerade aus dem weg gehen. Ich möchte nur wissen, wie ich mich dem finanzamt gegenüber verhalte. 

Gaenseliesel  29.11.2015, 21:36
@elli57b

ja hab es dann auch gemerkt, löschen ging nicht mehr .

Alles Gut !!!   ;-))

Da gibt es einen Schenkungssteuerfreibetrag. Das ist also Steuerfrei. Beim Finanzamt brauchst Du das nur als Schenkung anzugeben.

Wie aber machen wir nun die steuererklärung?

Welche Steuer in welchem Land (D A, CH?) meinst Du nun genau? In D wäre Dein Freibetrag der Schenkungsteuer für monatliche Zahlungen von € 1.300 an Dich ausreichend hoch.

Bei Zahlungen auf ein Gemeinschaftskonto könnte allerdings die Hälfte der Zahlungen schenkungsteuerlich Deinem Mann zugeordnet werden, so dass schon bald für ihn Schenkungsteuerpflicht besteht.


Gaenseliesel  29.11.2015, 21:29

DH !  ich war am Thema vorbei :-((  

In der Schule hieße es, 6 , setzen !!!!!   ;-)

elli57b 
Beitragsersteller
 29.11.2015, 21:28

Meinte die schenkungssteuer in deutschland. Wir haben das geld immer "bar auf die kralle" gekriegt und ich hsbe es dann auf mein konto eingezahlt. 

Privatier59  29.11.2015, 21:51
@elli57b

Bar auf die Kralle ist in dem Fall ideal. Dann hast Du als Kind es bekommen und an den Ehegatten anteilig weiter verschenkt. Von wegen der Freibeträge.

LittleArrow  29.11.2015, 22:38
@elli57b

Dann sind die Zahlungseingänge auf Deinem Konto also nachvollziehbar und erklärbar. Natürlich hattest Du als Kind noch kein Konto (wegen Kommentar von Privatier59).

Hast Du noch Fragen zu meiner Antwort?