Regelmäßige Zahlungen von Großeltern an Enkel - greift der Fiskus ab?
Hallo Zusammen,
unsere Eltern zahlen unseren Kindern jeden Monat eine Zuwendung auf dem Umweg über unser Girokonto. Wir überweisen etwas zusätzlich zu diesem Betrag unseren Kindern jeweils auf ein Konto. Außerdem erhält jedes Kind Taschengeld auf ein Junior-Girokonto. Nun erklärte meinem Partner ein Arbeitskollege, dass das uU mit dem Fiskus Probleme geben könnte.
Das Geld ist für die Zukunft der Kinder gedacht, d.h. zum Teil was zum 18. Geburtstag, teils für eigene Whg. und Familie.
Nun die Frage: Ist das so, dass uns hier der Fiskus etwas abgreifen kann? Falls ja, wie können wir uns schützen? Bar geht nicht aufgrund großer Entfernungen.
Danke für fachkundigen Rat.
2 Antworten
Für fachkundigen Rat fehlen Details: Zahlungshöhe von Großeltern an Eltern und von Eltern an Kind. Was steht jeweils auf der Überweisung als Verwendungszweck?
Danke für die Beträge. Bei deren momentanen Höhe ist schenkungssteuerlich noch nichts kritisch. Siehe die Antwort von wfwbinder.
Ich sehe nach den geschilderten Daten kein Problem, denn die Großeltern können jedem Enkel jeder 100.000, in 10 Jahren schenken. Da reichen diese Beträge nicht ran.
Aber wenn für die Kinder Sparkonten eingerichtet sind, warum überweisen die Großeltern nicht direkt?
Vielen Dank. Direkt geht nicht - Richtlinie der Bank. Einzahlungen nur vom Referenzkonto.
Das klingt nach einem Tagesgeldkonto. Gilt das mit dem Referenzkonto nicht nur für Auszahlungen?
Das wäre nur ein Vorschlag um die Hin- und Herüberweiserei zu umgehen.
Ich hatte doch schon gefrragt und diese Antwort bekommen. Also soll er machen, wie er es für richtig hält.
Danke für die Richtigstellung. Da dürfen die Großeltern also ruhig noch mehr ihren Enkeln schenken.
Allerdings ist das aktuelle Vermögen der Enkel bei der späteren Berechnung von BAföG-Leistungen anrechenbar, soweit es € 7.500 übersteigt.
Wen interessiert Bafög, wenn die Großeltern vorgesorgt haben?
Ob die geplante Vorsorge ausreichend ist, wird der Enkel erst im Bedarfsfall feststellen.
Möglicherweise denkt der volljährig gewordene Enkel zunächst eher an die Anschaffung eines tollen Autos als an die kommenden Ausbildungs-/Studienkosten. Aber zu dem Zeitpunkt gelten sicherlich noch ganz andere Parameter für BAföG o.ä.
Von Oma 50 Euro je Kind (2), Verwendungszweck: Zuwendung und der Name
Vom Opa 250, davon sind 50 für jedes Kind, Verwendungszweck: Spende, 50 Euro auch für Name..und ...Name
Wir zahlen jedem Kind monatlich 100 Euro mit Verwendungszweck "Zuwendung Opa/Oma" und auf die TG-Konten 50 bzw. 30 Euro mit Verwendungszweck "Taschengeld"