Kündigung Wohnriester - Muss der Steuervorteil tatsächlich zurückgezahlt werden?

3 Antworten

Man erhält beim Riester entweder die Zulage oder einen Steuervorteil.

Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt, was günstiger ist. Die Erläuterung zur Prüfung findest Du im "freien Text" nach dem "Zahlenwerk".

Falls es einen Steuervorteil gibt, ist dieser auch im "Zahlenwerk" ausgewiesen.

Angenommen, die Zulage ist für Dich günstiger (wegen Werbungskosten keine Steuer zu zahlen), dann gibt es keinen Steuervorteil. Dann ist bei einer Kündigung auch nichts zurück zu zahlen.

Das ein Wohnbiester nicht unbedingt für jeden zur Vorsorge passt ist klar. Eine Vorsorge aufzugeben ist dennoch ungünstig. Alternativ zur Kündigung kann das Vermögen/Fördergelder "unschädlich" in ein anderes Riesterprodukt umgeschichtet werden. Hier gibt es Online Anbieter mit günstigen Netto-Tarifen.


Hanseat  16.08.2017, 17:36

"Man erhält beim Riester entweder die Zulage oder einen Steuervorteil."

Unsinn, nur Zulage gibt es natürlich, nur Steuervorteil gitb es nicht. Wenn der Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulagen, erstattet das Finanzamt logischerweise nur die die Differenz.

Du hast durch den Riestervertrag keinen zusätzlichen Steuervorteil erhalten. aus diesem Grund ist im Falle einer Kündigung auch kein Steuervorteil zurück zu bezahlen. 

Die Auszahlung wird also nur um die Zulage gemindert. Allerdings sind natürlich auch die Abschlusskosten verloren.

Hilfreich wäre für dich, wenn du das nächste mal etwas mehr überlegst oder dich idealerweise von kompetenter Stelle beraten lässt, bevor du etwas machst.

Ich sehe nicht dass dir hier ein Steuervorteil entstanden wäre, da deine Steuerlast einfach nicht hoch genug war.

Würde ich aber mal den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein fragen, bzw. warten bis hier die Steuerfachtleute antworten.

Andere Frage: Warum willst du kündigen?