Ich bekomme Grundsicherung, kann ich die Renovierungskosten beim Sozialamt gelten machen?
Ich wohne schon 18 Jahre in der Wohnung und die muss renoviert werden.
2 Antworten
Es ist tatsächlich so, dass Du für die vertraglich turnusmäßig festgelegten Renovierungen keine Beihilfen erhalten wirst.
Diese Kosten sind bereits in dem Betrag der Grundsicherung und ALGII enthalten.
hmm, du könntest versuchen ein Darlehen zu beantragen. Nach 18 Jahren ist eine Renovierung der Wohnräume mehr als überfällig. Wird es bewilligt, kann das Darlehen mit bis zu 10% der monatlichen Hartz vier Regelleistung getilgt werden.
Allerdings muss dann der Gürtel wieder etwas enger geschnallt werden, keine schöne Vorstellung, ich weiß !
.... wenn man so etwas liest, kann man zum rrrrrrrrr.....:-))))) werden, diese elende Bettelei bei den Ämtern ist zum k.........en ! Vielleicht nimmt dich ja ein A.......bewerber auf, dann hast du zumindest eine zeitlang wieder saubere Tapeten an der Wand.