Rechnungen nach der Unternehmensgründung nachreichen?

3 Antworten

Wo willst Du Rechnungen nachreichen und warum?

Ich liebe ja solche Fragen, die aus sich heraus keinen Sinn ergeben. Noch besser, wenn kein Sachverhalt geliefert wird. Da kann man ja faktisch gar nicht falsch beraten, da eine Beratung unmöglich ist.


I346fg 
Beitragsersteller
 01.03.2020, 09:46

Meine Frage ob ich beispielsweise Werbekosten, die vor der Gründung entstanden nachträglich beim Finanzamt einreichen kann, um sie von der Steuer abzusetzen

I346fg 
Beitragsersteller
 01.03.2020, 10:57
@EnnoWarMal

Wenn diese Infos für Sie nicht reichen, um mir einen kleinen Überblick über die Sachlage zu verschaffen lassen Sie es einfach

Snooopy155  01.03.2020, 17:32
@EnnoWarMal

Ich kann nach wie vor mir nicht vorstellen, warum Kosten im Zusammenhang mit einer Geschäftsgründung nachgereicht werden müssen. Diese Kosten sind doch zeitnah zur Geschäftsgründung entstanden und konnten doch schon bei der Abgabe der Steuererklärung berücksichtigt werden.

EnnoWarMal  01.03.2020, 17:55
@Snooopy155

Nun ja, der Steller will ja keine Auskunft geben, sondern lieber pöbeln. Sicherlich Fan einer Partei, deren Markenzeichen das seit 2013 ist.

Uns kann es doch egal sein. Oder?

Abgesehen davon habe ich inzwischen durchaus eine Ahnung, was er vielleicht meint. Vielleicht kommt ja auch noch einer drauf, den er dann nicht so anpöbelt. Dann kriegt er vielleicht noch Antwort.

GrafRotz  01.03.2020, 09:18

Ein Steuerberater wäre nicht schlecht ;)

Snooopy155  01.03.2020, 08:24

Dem Fragesteller wäre erst einmal eine sachkundige Beratung zu empfehlen, bevor er ein Unternehmen gründet, denn ihm fehlen einfach die kaufmännischen Grundlagen.

I346fg 
Beitragsersteller
 01.03.2020, 09:46
@Snooopy155

Bro... Danke für deine hilfreiche Einschätzung

Also der Fragesteller hat Ausgaben VOR seiner Firmengründung. Und ja, auch diese Ausgaben kann man in der EkSt. angeben. Siehe Verlustvortrag und Verlustrücktrag. Nur solltest du deinem zuständigen Finanzamt vorher deine Absichten mal mitteilen, denn da kommt sicher noch die ein oder andere Frage auf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kosten vor Eröffnung ghören mit in die Einnahmen Ausgaben Überschussrechnung.

Nachreichen ist eine Formulierung die Interpretationen zulässt, aber unklar ist.

Gründung im Januar 2019, es gab schon Kosten in 2018.

Wenn die Einkommensteuererklärung 2018 abgegeben wurde, ohne diese Kosten anzugeben und der Steuerbescheid bestandskräftig ist, ist die Sache durch. Kein Chance etwas nachzureichen, denn die Kosten müssen im Jahr des Entstehens angegeben werden.

Gründung im Januar 2020 und kosten im November/Dezember 2019 entstanden. Kein Problem, eine Anlage EÜR für 2019 ausfüllen und fertig.

Gründung im Juli 2019, Kosten entstanden im Mai 2019, einfach die Kosten mit in die Anlage EÜR aufnehmen und fertig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung