Planungskosten bezahlen?
Hallo,
Handwerksfirma möchte Planungskosten bezahlt bekommen, obwohl sich herausgestellt hat, dass die Konstruktion gar nicht aufgestellt werden kann, weil es die Statik nicht zulässt. Firma hat sich zur Angebotserstellung und Planung nicht erkundigt, ob die Statik das überhaupt zulässt.
Im Angebot ist geschrieben, dass 800.- € für Planung etc. zu bezahlen sind, wenn es durch Baubehörde nicht genehmigt wird.
Kann jetzt natürlich nicht genehmigt werden, weil nicht möglich so zu bauen, montieren, weil Unterbau nicht tragfähig.
Muss ich da trotzdem jetzt für diese Fehlplanung zahlen?
Bitte um Einschätzung!
Angebotsersteller dieser Firma hat sehr wohl Pläne von mir bekommen und er hat auch um eine Stellungnahme wegen der Statik gebeten. Ich habe den Statiker angerufen, konnte ihm aber die Situation nicht ausreichend erklären, sodass dann der Angebotsersteller sich direkt mit dem Statiker in Verbindung gesetzt hat. Es ging dabei um die Stelle wo die Konstruktion an einer Mauer angemacht werden sollte und dort, worauf diese gestellt und angemacht werden sollte. Das eine wurde anscheinend geklärt, nur dort, wo diese Konstruktion drauf gestellt und angemacht werden sollte, wurde anscheinend nicht besprochen und genau dort passt es nun nicht mit der Statik.
5 Antworten
Im Angebot ist geschrieben, dass 800.- € für Planung etc. zu bezahlen sind, wenn es durch Baubehörde nicht genehmigt wird.
Damit ist er raus und Du hättest Dich darum kümmern müssen, ob da überhaupt gebaut werden darf und ob die Statik das hergibt, denn der, der die Planung gemacht hat, ist kein Statiker.
Ich übertrage es mal auf mein Berufsfeld, wenn mich ein Unternehmer nach einem Gutachten fragt, ob es sich für ihn lohnt, seinen Betrieb in einer GmbH umzuwandeln, dann erstelle ich so ein Gutachten, ich werde ihn z. B. nicht fragen, ob er überhaupt Geschäftsführer einer GmbH sein darf.
Würde ihm die Gründung einer GmbH versagt, weil er z. B. wegen Geldwäsche vorbestraft ist, müsste er mich natürlich trotzdem bezahlen.
Der unterschied ist im Auftrag zusehen.
Sage ich einem Architekten, "Bitte planen sie für mich ein Haus mit 4 Zimmern zuzüglich 2 Gästezimmer, die man auch von aussen betreten kann und mit zwei Garagen auf dem Grundstück lt.. beigelegtem Kataster mit Baufluchten." Dann plant der auf dem Grundstück.
Wenn ich aber sicher sein will, ob ich danach auch eine Baugenehmigung bekomme, muss ich ihn beauftragen: "Bitte planen sie für mich ein Haus mit 4 Zimmern, 2 Garagen und zwei zusätzlichen Gästezimmern, in einer form, die auf dem Grundstück gem. übergebenen Kataster- und Grundbuchauszug genehmigungsfähig gem. Baurecht ist."
Nur dann muss er mir den Plan so erstellen, dass ich auch die Genehmigung bekomme.
Nun haben wir einen Grenzfall, aber ich weiß trotzdem nicht, ob ich da ein Prozessrisiko einginge.
Das ist nun schon fast ein Fall, bei dem der Statiker in der Pflicht ist. Denn wenn er wusste um welches Objekt es geht und er die Unterlagen hat, hätte er bei der Rückfrage des Planerstellers sagen müssen; "sie wollen da etwas drauf setzen, das müsste aber erst geprüft werden, ob es zulässig ist."
Ich denke, da sind 3 Leute im Feuer. Sie, weil sie vermutlich etwas vorausgesetzt haben, was nicht im Auftrag enthalten war, nämlich dass sich ein Planer informiert, ob es möglich/zulässig ist.
Der Planer, weil er relativ blind den Auftrag abgearbeitet hat, ohne mal beim Statiker nachzubohren, wenn er schon mit ihm spricht und der Statiker, der durch die Rückfrage um Planungen wusste, aber nichts gesagt hat.
Nun geht es um 800,- euro. Als Summe natürlich schon eine Menge Geld, aber wenn man die Zeit bedenkt, die bei Diskussionen, Verhandlungen Streit usw. verloren geht, auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit.
Ich würde vermutlich versuchen einen Vergleich zu erreichenInsgesamt wären aus meiner Sicht fair, wenn Sie 400,- zahlen und der Statiker dem Planer 200,- gibt, weil er eine unvollständige Auskunft erteilt hat, aber ob man das verhandelt bekommt, weiß ich nicht.
Vor Gericht würde es so, oder ähnlich ausgehen, würde aber das dreifache an Gerichtskosten von der Ersparnis kosten.
Möchte mich nochmal recht herzlich bedanken für diese ausführliche, so nachvollziehbare Antwort!
Meinen Anteil kann ich zwar schon auch etwas nachvollziehen, aber möchte noch dazu sagen, dass es genau meine ersten Worte an den Planersteller waren, ob so etwas überhaupt hier möglich ist zu bauen.
Konkret geht es nämlich um einen Wintergarten-Bau auf meiner Dachterrasse im 3. Stock einer Eigentumswohnung und da war ich schon skeptisch, ob sich da überhaupt etwas derartiges bauen lässt....ich wüsste einfach nicht, was ich falsch gemacht habe, was ich noch fragen, tun hätte sollen? Was hätte da im Angebot stehen müssen?
Wie, was der Planersteller mit dem Statiker dann besprochen hat, weiss ich nicht, mir wurde nur gesagt, dass es geklärt ist.
Wird damit jetzt nichts mehr an Ihrer geschätzten Einschätzung ändern, oder?
An alle die das lesen soll es vielleicht ein Zeichen sein, wie genau so ein Angebot gelesen, verstanden werden muss!
Na ja, das ist nun fast ein neuer Sachverhalt.
Wintergarten bau auf einer Dachterrasse im dritten Stock, da sind so viele Dinge zu beachten (gehört Ihnen das ganze Haus, oder nur eine Wohnung), wie ggf. die Frage, ob die Hausgemeinschaft zustimmt, was die Hausverwaltung (wenn das Haus nicht komplett Eigentum des Bauherrn ist) dazu sagt.
Ganz schwierige Situation für einen Juristen sich dieser Sache zu nähern.
Und dann eben die genaue Formulierung an den Planer. Konnte der nach Gespräch und Auftrag davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Berechtigung zum Bau hat und eben auch geklärt ist, ob es geht, oder nicht.
Ich persönlich gebe dem Statiker eine relativ große Mitschuld, denn wenn er mit dem Haus vertrauet war, weil er da mal eine statik berechnet hat, dann hätte er zumindest fragen müssen "haben sie geprüft, ob das auf dem Dach gemacht werden darf."
Aber ich bleibe dabei, wenn es vor Gericht geht, müssen sie einen Teil zahlen, weil sie eine Mitschuld haben, aber die eventuell 50 % Sieg kosten ein mehrfaches an Gerichtskosten.
guten morgen und vielen dank für ihre geduld, ihre zeit und echt super antworten!!
es gehört nur die eine wohnung mir. die hausverwaltung war natürlich darüber informiert und eine erlaubnis erteilt.
mit ihren antworten kann ich auf alle fälle schon mal besser argumentieren und vielleicht damit eine einigung erreichen.
nochmals vielen dank!
Wenn du die Planung beauftragt hast, würde ich stark von einer Zahlungspflicht ausgehen.
Maximal mit einer nachweisbaren Täuschung durch die Firma, könntest da vielleicht raus kommen.
? ...habe eine Alu-Konstruktion beauftragt, samt Montage!
Du hast die Planung beauftragt, also bist Du verpflichtet auch die erbrachte Leistung zu bezahlen. Daß die Umsetzung nicht möglich ist, hat die planende Firma nicht zu verantworten.
...die Firma verkauft und muss das natürlich vorher planen...sind nicht 2 verschiedene Firmen:-)!
Egal ob das die selbe Firma ist oder nicht - Du bist der Auftraggeber und bezahlst natürlich deren Rechnung!
Klar muss Du das als Auftraggeber bezahlen!
"..hätte der Planer sich vorher erkundigt, wärs gar nicht zum Angebot gekommen..."
Hättest Du dich als Auftraggeber vorher erkundigt, wäre es gar nicht erst zur Planung/zum Angebot gekommen!
..hab ja gefragt, ob das möglich ist. darauf darf ich mich also nicht verlassen:-)!
Ja natürlich.
auch wenn sie fehlerhaft gearbeitet haben, haben sie gearbeitet
...Baubehörde hätte es sogar genehmigt, aber ich selber hab mich dazwischen erkundigt und in Erfahrung gebracht, dass es so nicht möglich ist zu bauen...naja
...hab ja ausdrücklich gefragt, ob das hier überhaupt möglich ist ....
..hätte der Planer sich vorher erkundigt, wärs gar nicht zum Angebot gekommen...
Vielen Dank für diese sehr anschauliche, verständliche Antwort!
Darf ich noch Zusätzliches ergänzen und um eine weitere Antwort bitten?
Der Angebotsersteller hat um Pläne gebeten, welche ich besorgt und übergeben habe. Zusätzlich hat er mich gebeten um eine Stellungnahme vom Statiker. Ich konnte es aber diesem Statiker nicht so gut erklären, sodass der Angebotsersteller sich direkt mit dem Statiker in Verbindung gesetzt hat. Es ging dabei um 2 Stellen in der Statik. Die eine wo die Konstruktion an einer Mauer angemacht werden sollte, das wurde anscheinend geklärt, aber anscheinend hat er sich nicht über die Statik erkundigt, wo die Konstruktion drauf gestellt werden sollte und genau da ist jetzt das Problem, weil es dort nicht möglich ist. Bitte um eine weitere Antwort!