Wohnrechtverzicht von "Pflegefällen" rechtens?

2 Antworten

Auwei, " vorweggenommenen Erbfolge " da gibt es noch so Einiges zu klären.....hier wäre ein Anwalt für Erbrecht wohl die richtige Adresse, denke ich !


Chrissi55 
Beitragsersteller
 05.03.2018, 12:49

Vielen Dank! Das hab ich mir fast gedacht. VG

Es wäre zu prüfen, ob es Deine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen, dass Du Unterhaltskosten für Deine Eltern übernehmen mußt. Des weitern wäre zu prüfen, wieweit der Wohnrechtsverzicht eine unzulässige Schenkung darstellt und daher rückgängig gemacht werden muß, bzw. zu Ersatzzahlungen von Deinem Bruder führen, wenn festgestellt wird, dass Deine Eltern Grundsicherung im Alter beantragen müssen, weil das Barvermögen aufgebraucht ist.