Muss Bruder für alleinstehende Schwester für die Pflege aufkommen?
Hallo, meine beiden Geschwister und ich haben nach dem Tod unserer Eltern das Haus zu dritt geerbt. In dem Haus wohnt weiterhin meine alleinstehende Schwester (kein Mann, keine Kinder) mietfrei. Große finanzielle Mittel scheinen nicht vorhanden zu sein, da für eine kleine Sanierung am Haus ein Darlehen aufgenommen wurde (Betrag unbekannt)nun meine Frage: wer muss dafür aufkommen wenn meine Schwester ein Pflegefall wird und ins Heim muss ? Danke für die Antworten.
2 Antworten
Nur Verwandte in gerader Linie sind einander zu Unterhalt verpflichtet. Die Schwester ist aber die Seitenlinie.
Indirekt betroffen seid Ihr aber auch. Wenn der Heimaufenthalt mit Sozialmitteln finanziert muß, wird Verwertung des Eigentumsanteils verlangt werden.
Da muss man schon richtig gut verdienen.
Als erstes wird das Haus verkauft 1/3 gehört ja ihr. Das Plus Rente reicht sicher lange genug.