Campingplatz auf eigenem Grundstück ist das erlaubt?

3 Antworten

Normalerweise sind im Grenzbereich Bebauungen die Wohnzwecken diehnen nicht erlaubt. Allerdings sind WC-Wagen keine Bebauung, weil sie Räder haben. Das trifft für Tinyhaus und Wohnwagen ebenfalls zu. Allerdings sollte die Nutzung als Campingplatz geprüft werden. Dazu sind Genehmigungen erforderlich.

Feuerschale und Versammlungsplatz darum ist in jedem Fall unzulässig im Grenzbereich.

Also würde man erstmal zur Gemeinde/Stadt/Landkreis Bauamt fahren, Einsicht in den B-Plan nehmen. Besser Termin zuvor machen, aber nicht genau sagen, worum es geht. Nur aktuellen B-Plan einsehen. Smartphone mitnehmen und den B-Plan fotografieren bzw. um Fotokopie bitten. Aus dem B-Plan, falls einer vorliegt, geht ja hervor, wie das Grundstück genutzt werden kann und unter welchen Auflagen. Besonderes Augenmerk würde man auf Baufenster legen und textliche Festsetzungen.

Liegt keine B-Plan vor, dann ist es ein 34er Gebiet und alles muss einzeln genehmigt werden. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__34.html.

Je nachdem was dabei herauskommt, würde man auch noch Genehmigungen einsehen wollen und ebenfalls fotografieren wollen.

Zuvor würde man all das auf dem Nachbargrundstück ausführlich fotografieren zur Beweissicherung.

Danach stehen Überlegungen an, sich gegen sowas zu Versichern. Also Rechtschutz erweitern auf Grund und Boden. Falls dann keine Genehmigungen vorliegen ist man dann versichert, falls welche Beantragt werden und kann Rechtsmittel einlegen und Kosten halten sich in Grenzen.

Ob er dazu eine Berechtigung hat, erfährst du auf eurem Bürgeramt. Alles andere von der Feuerwehr. Also Klemm dich ans Telefon, dann weisst du schnell Bescheid 👍

Frage bei eurer Stadt/Gemeinde nach!

Hier kennt keiner die Örtlichkeiten vor Ort.

Als was ist denn das Gebiet deklariert?

Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet?