Darf man auf der öffentlichen Straße einen Parkplatz besetzen, um diesen für Besucher oder den Partner zu reservieren, um dann auf dem eigenen zu parken?
Bei uns sind die Parkplätze rar. Eine Nachbarin parkt trotz eigenem Abstellplatz vor dem Haus auf der Straße und setzte ihren Wagen dann um, damit auf dem "reservierten" Platz abends ihr Mann oder zu erwartende Besucher parken können. Ist das erlaubt?
3 Antworten
Fazit: Parkplatz nur mit Auto freihalten
Derjenige, der eine Parklücke zuerst mit dem Auto erreicht, darf parken – das ist Fakt. Parkplätze zu reservieren mit Nummernschildern, Stühlen oder Ähnlichem ist nicht erlaubt. Wenn Fußgänger Parkplätze blockieren, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar.Darf ich einen Parkplatz freihalten?Nein, das ist nicht erlaubt und kann sogar schlimmstenfalls als Nötigung – also als Straftat – gewertet werden.
Kann ich den Parkplatz für den Umzugswagen freihalten?Ja, allerdings nur mit einem offiziell beantragten mobilen Halteverbot.
Was ist, wenn ich den Parkplatz mit Kartons oder Stühlen freihalte?Auch dies ist unzulässig und kann sanktioniert werden, weil es einen Eingriff in den Straßenverkehr und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Na klar geht das.
Würde ich auch so machen. Keine schlechte Idee.
wenn die Nachbarin auf einen für alle freien Parkplatz parkt, dann ist das ihr gutes Recht, auch wenn sie einen eigenen Stellplatz oder eine Garage hat, das geht dich nichts an.
öffentliche Parkplätze sind für alle da, das braucht nirgends verankert sein, das ergibt sich daraus ob dort Verbotsschilder stehen.
Einschränkungen wären z.B. parken nur mit Anwohnerausweis, wenn nicht darf da parken wer will, auch die Nachbarin um Herrn Hinz und Frau Kunz den Platz freizuhalten.
Danke, aber "das geht mich nichts an" hätten Sie sich sparen können. Frage ist, ob das auch irgendwo verankert ist