Notarkosten Erbpachtgrundstück?

1 Antwort

Xenon

Im Erbbaurechtskaufvertrag ist mit Sicherheit festgehalten, dass "sämtliche Kosten des Vertrags und seiner Durchführung vom Käufer zu tragen sind."

Hierzu gehören insbes. auch die Kosten des Erbbaurechtsausgebers für die Zustimmung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Xenon123 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 11:22

Hey Franzl,

Ich glaube ja. Wir haben den Vertrag übernommen. Das heißt die ursprüngliche Variante wird fortgeführt. Das heißt die Kostentragung kommt hierüber zum Tragen und nicht durch unseren aktuellen Kaufvertrag mit den alten Eigentümern? Gruß

Franzl0503  24.02.2021, 09:32
@Xenon123

Xdenon

So ist es. Auf den bekannten Gründen kann des dem Eigentümer nicht gleich sein, wem das Erbbaurecht zusteht (oder in welcher Form und in welcher Höhe es belastet wird). § 5 der Erbbaurechtsverordnung sieht deshalb vor, dass als Inhalt des Erbbbaurechts vereinbahrt werden kann, dass der Erbbauberechtigte zur Veräusserung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf.