Notarkosten Erbpachtgrundstück?
Guten Morgen,
Wir haben ein Haus auf Erbbaurecht gekauft und nun alle Rechnungen erhalten und angewiesen.
Jetzt kommt etwas später eine Rechnung vom erbbaurechtsgeber mit Weiterleitung seiner Notarkosten.
Nach meinem Wissen war dies nirgends erfasst. Es wurde festgehalten, dass die Zustimmung notwendig ist. Aber müssen wir für deren notarielle Beglaubigung auch die Kosten tragen? Leider findet man dazu nichts.
Vielen Dank!
1 Antwort
Xenon
Im Erbbaurechtskaufvertrag ist mit Sicherheit festgehalten, dass "sämtliche Kosten des Vertrags und seiner Durchführung vom Käufer zu tragen sind."
Hierzu gehören insbes. auch die Kosten des Erbbaurechtsausgebers für die Zustimmung.
Xdenon
So ist es. Auf den bekannten Gründen kann des dem Eigentümer nicht gleich sein, wem das Erbbaurecht zusteht (oder in welcher Form und in welcher Höhe es belastet wird). § 5 der Erbbaurechtsverordnung sieht deshalb vor, dass als Inhalt des Erbbbaurechts vereinbahrt werden kann, dass der Erbbauberechtigte zur Veräusserung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf.
Hey Franzl,
Ich glaube ja. Wir haben den Vertrag übernommen. Das heißt die ursprüngliche Variante wird fortgeführt. Das heißt die Kostentragung kommt hierüber zum Tragen und nicht durch unseren aktuellen Kaufvertrag mit den alten Eigentümern? Gruß