Muss eine Löschungsbewilligung von der Bank notariell beglaubigt sein?
Bzgl. eines getilgten Hypothekendarlehens haben wir die Bank um die Ausstellung einer Löschungsbewilligung gebeten. Aus diversen Finanztestartikeln wissen wir, dass die Bank dafür keine Gebühren erheben darf. Jetzt hat sie die Löschungsbewilligung aber notariell beglaubigen lassen und sagt, dass wäre in NRW Pflicht und die Notarin rechnet hierfür direkt € 84,73 an uns ab. Frage 1: ist die notarielle Beglaubigung einer durch die Bank ausgestellten Löschungsbewilligung zwingend nötig? Frage 2: ist es korrekt, dass wir die Rechnung der beauftragten Notarin dafür zahlen müssen?
1 Antwort
Sofern die Bank keine siegelführende Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (Beispiel Nassauische Sparkasse) , bedarf es der notariellen Beglaubigung und der Unterschriften der Vertretungsberechtigten und der Bescheinigung über deren Vertretungsbefugnis durch einen Notar/eine Notarin. Die Kosten sind dem Institut zu erstatten.