Muss eine Löschungsbewilligung von der Bank notariell beglaubigt sein?

1 Antwort

Sofern die Bank keine siegelführende Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (Beispiel Nassauische Sparkasse) , bedarf es der notariellen Beglaubigung und der Unterschriften der Vertretungsberechtigten und der Bescheinigung über deren Vertretungsbefugnis durch einen Notar/eine Notarin. Die Kosten sind dem Institut zu erstatten.