Kann die Erbschaftssteuer nachberechnet werden?
Hallo, eine kurze Frage bezüglich Erbschaftssteuer
Nehmen wir an eine Person erbt ein Grundstück mit einer Größe von 8000 qm was zum Zeitpunkt der Erbschaft einen Wert von 25 Euro / Quadratmeter hatte. Nach 2 Jahren wird das Grundstück zu Bauland und ist plötzlich 8 Millionen Euro wert. Kann das Finanzamt in diesem Fall die Erbschaftsteuer auf den neuen Wert des Grundstück nachberechnen ?
Falls ja wie lange ?
1 Antwort
Nein.
Entscheidend ist der Wert der Erbschaft und nicht der Wert, den die Erbschaft mal haben könnte.
Es würde auch umgekehrt nicht gehen, wenn der Wert nach zwei Jahren sinkt etwas zurück zu bekommen.
Was ist an "Entscheidend ist der Wert der Erbschaft" so schwer verständlich?
Ein Onkel von mir (und anderen) ist vor einigen Jahren mitten im kalten Winter in seiner Badewanne gestorben, während das Wasser noch einlief. Der Überlauf war verstopft und so kam es, dass erst das Bad und später das ganze Haus unter Wasser stand.
Da es rund minus 20°C war, ist der ganze Kram auch noch eingefroren.
Das Haus hatte zum Todeszeitpunkt einen Wert von 100.000 Euro. Als man ihn fand, war es noch 5.000 Euro wert.
Welcher Wert ist zu versteuern?
0,- Euro, denn bei Der Situation muss man ausschlagen, um nicht an der Erbschaftsteuer für den Wert im Erbschaftszeitpunkt pleite zu gehen.
Ausnahme, es greift die Versicherung.
Zweite Ausnahme: Es gibt halt noch mehr Vermögen, welches dieses Unglück überkompensiert.
So geschehen im Jahre 2010.
Ausschlagen wäre sowieso nicht gegangen, da meine Nachfolger dann an der Reihe gewesen wären und auch hätten ausschlagen müssen. Die Gebühren dafür wären tatsächlich höher als die Steuer gewesen.
Was ist wenn der Erbschaftssteuer Bescheid noch nicht vorliegt ? Werden dann die Werte vom Todestage des Erblasser herangezogen oder die neuen Werte ?