Nichtveranlagungsbescheinigung - wie hoch ist dabei der Sparerpauschbetrag?
Ich bin gerade am überlegen, ob man bei der Abgeltungssteuer sparen kann, wenn der Mann arbeitet und die Frau Hausfrau ist. Kann die Frau dann eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen und somit einen höheren Sparerpauschbetrag erzielen als die normalen 1602 Euro?
2 Antworten
Der Splittingtarif
halbiert das Einkommen
berechnet die Steuern
verdoppelt die Steuern
Das bedeutet, daß der Grundfreibetrag von EUR 8.004 bereits in den Hälften jeweils berücksichtigt wird.
Aufgrund der Progression ist der Splittingtarif weiterhin in Bezug auf den angewandten Steuersatz günstiger als jede asymmetrische Verteilung (von Spezialfällen asymmetrisch absetzbarer Beträge abgesehen).
Der Sparerfreibetrag ist in Summe für zwei getrennt Veranlagende gleich hoch wie der für zwei zusammen Veranlagende.
Damit ist klar, daß die im Splittingtarif gemilderte Progression dazu führt, daß jede separate Rechnung ungünstiger ausfällt. Hier hilft auch die Günstigerprüfung zur Reduktion der Abgeltungssteuer auf den persönlichen Steuersatz wenig.
Wenn NVB, dann ist der Sparerpauschbetrag Null. FSA und NVB gelten bei Zusammenveranlagten immer für beide.
Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied: NVB bedeutet nur "vorübergehend keinen Steuerabzug an der Quelle", aber er befreit nicht von einer entstandenen Steuerpflicht. Der FSA ist endgültig!
Das möchte ich noch zur weitergehenden Lektüre nachliefern: http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtveranlagungsbescheinigung