NV-Bescheinigung zu spät abgegeben-kann man Abgeltungssteuer ohne Steuererklärung erstattet bekommen
Guten Tag, vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir einen Rat geben. Meine Mutter ist Rentnerin und muß auch keine Steuererklärung machen. Sie hat auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt erhalten. Da ihre Festgeldanlage im Juli fällig wurde, hat sie auch bereits im Februar der Bank eine NV Bescheinigung gesandt. Man hat ihr aber dennoch die Abgeltungsteuer abgezogen. Die Bank hat behauptet, sie hätte die Bescheinigung nicht erhalten. Meine Mutter hat dann im August eine neue gesandt - das Geld wurde aber dennoch nicht wieder zurückerstattet. Der Mitarbeiter der Bank hat gesagt, das könnten sie nun nicht mehr und meine Mutter müßte nun eine Steuererklärung machen, um die einbehaltene Abgeltungssteuer und den Solidaritätszuschlag zurückzuerhalten. Ist das wirklich rechtens? Ihre NV en Solidaritätszuschlag zurückzuerhalten. Ist das wirklich rechtens? Ihre NV Bescheinigung ist noch 2 Jahre gültig. Es wäre ein sehr großer Aufwand für meine Mutter und sehr unangenehm, nun extra noch eine Steuerklärung machen zu müssen, nur um das abgeführte Geld wieder zurückzuerhalten. Kann nicht die Bank das Geld wieder zurückholen unter Vorlage der NV Bescheinigung? Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Vielen vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag
Alexanna
1 Antwort
Seit 2015 ist im §44b Abs.5 Satz 2 EStG gesetzlich geregelt, dass Banken während eines laufenden Kalenderjahres eingehende NV-Bescheinigungen für das ganze Kalenderjahr rückwirkend berücksichtigen müssen!
Also: nichts wie hin, die NV-Bescheinigung (evtl. eingeschrieben) an die Bank nochmals senden und den Wortlaut dieses Gesetzes beilegen. So müßte das klappen (was ich selber hoffe, denn ich muss das vor Jahresende auch so machen). Grüße, Robik1