Mietvertrag von 1958 - Mieter verstorben- Wie muss Wohnung zurückgegeben werden?
Ich habe den Mietvertrag der verstorbenen Mutter (von 1958) aufzulösen. In den ganzen Jahren hatte meine Mutter alle Verschönerungen etc. stets auf eigene Kosten durchzuführen gehabt. Dazu zählt auch, dass sie alle Zimmertüren hat Porta-beschichten lassen. Eine Vorabnahme erfolgte bereits durch den Hausmeister. Nun schreibt die Hausverwaltung, dass - alle Türbeschichtungen zu entfernen seien und die Türen zu schleifen und neu zu streichen seien - Deckenvertäfelungen zu entfernen seien (war mir klar), aber auch alle Dübellöcherzu schließen und die Decken weiß zu streichen seien - Sämtliche Tapeten zu entfernen seien - Eine am Balkon angebrachte Markise zu entfernen sei . Hierbei muß erwähnt weren, dass vor Jahren eine Wärmedämmfassade von der HV aufgebracht wurde. Dabei wurde von der Firma die bereits vorhandene Markise abgebaut und nach Aufbringen der Dämmfassade von dieser wieder montiert wurde.
Im Mietvertrag steht: "Rückgabe bei Beendigung besenrein in ordnungsgemäßem Zustand. Soweit die Räume in neuem oder neu hergerichtetem Zustand übernommen wurden, sind sie wieder in neu hergerichtetem Zustand zurückzugeben"
Das ist doch nicht mehr rechtens oder? Wer kann mir ganz kurzfristig mit einer Antwort helfen?? Vielen lieben Dank
1 Antwort
Soweit die Räume in neuem oder neu hergerichtetem Zustand übernommen wurden, sind sie wieder in neu hergerichtetem Zustand zurückzugeben"
Dieser Hinweis ist nur dann gültig, wenn dieser Zustand durch den Ver- oder Vormieter durchgeführt wurde
Außer dem Entfernen der Deckenplatten und dem Fegen der Wohnung brauchst Du Dich um nichts kümmern. Auch das Schließen der Bohrlöcher fällt nicht in Deinen Aufgabenbereich. Das weiß ich, da sich innerhalb meiner Familie momentan das Gleiche abspielt und die Sache mit dem Vermieter genau so geklärt wurde..