Ehrenamt und Unterhalt?
Hallo,
wenn mein Kind (erhält Kindesunterhalt vom Vater) eine ehrenamtliche Tätigkeit macht und dafür Geld erhält, wird dies beim Unterhalt angerechnet?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
3 Antworten
Soweit ich weiß, handelt es sich beim Geld für ein Ehrenamt gerade nicht um Einkommen, sondern um eine Aufwandsentschädigung. Die würde dann entsprechend nicht eingerechnet, weil man ja "nichts davon hat", sondern nur die Einbußen ausgeglichen werden. Sicher bin ich mir da aber nicht. Im Zweifel einfach mal beim Jugendamt nachfragen, die kennen sich doch mit der Berechnung aus.
Ü18 ja, Eigenverdienst ist Anrechenbar, egal aus welcher Quelle, komplett abzüglich 60€ .
u18 weis ich es nicht genau, will mal was gelesen haben, das 50% anrechenbar sind.
Allerdings auf beide Elternteile. Ergo nur die Hälfte des Anrechenbaren Betrages wird beim Unterhalt Vater angerechnet
Ich hoffe doch nicht. Ehrenamt sollte nie bestraft werden.