Nebenkostenaufteilung bei meiner Einliegerwohnung

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Umlageschlüssel gilt, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, in jedem Fall. Und wird auch weitestgehend so praktiziert.

Garten-/Grundstücksgröße, Keller und Nebengebäude sind für die Grundsteuer völlig ohne Bedeutung. Es zählt allein die Wohnfläche.

In der letzten Nebenkostenabrechnung wurden die Kosten der Grundsteuer sowie für die Gebäudeversicherung allerdings nach der nackten Wohnfläche ... umgelegt

Wurden diese Kosten vorher anders umgelegt?

Kosten der Grundsteuer sowie für die Gebäudeversicherung [...] nach der [...] Wohnfläche umgelegt, Habe ich mit meinem Gefühl Recht oder gilt der Wohnflächenschlüssel auch für diesen Spezialfall?

Gerade für diesen "Spezialfall" [verbrauchsunabhängige BK] ist das völlig konform zu den gesetzlichen Bestimmungen d. § 556a (1) S. 1, (3) BGB geregelt :-)

http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

G imager761

Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus.

Die guten Antworten von z. B. anitari und imager761 möchte ich noch um einen ganz anderen Aspekt ergänzen:

Wenn Dein Vermieter zufällig auch in diesem Einfamilienhaus lebt und Du zu sehr knötterst, dann kann er Dir ohne Probleme den Laufpass gemäß § 573a Abs. 1 BGB geben. Da braucht er noch nicht mal viel zu schreiben! Lies bitte hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html


BewohnerKoeln 
Beitragsersteller
 23.02.2013, 12:11

Danke für diese Randbemerkung ... das war wir bisher so nicht bewusst.