Darf die Gemeinde den Bordstein vor meiner Garage einfach erhöhen?
Ich habe vor kurzen ein Haus gekauft und da ist die Garage leider nicht für mein Auto zugänglich, weil die Gemeinde vor paar Jahren die Straße und den Gehweg neu gemacht und den abgesenkten Bordstein einfach weglassen hat, obwohl da vorher einer war. Die ehemalige Hausbesitzerin hatte in der Zeit mit dem Tod ihres Mannes zu kämpfen und hat da nichts dagegen unternommen. Habe ich ein recht darauf das die Gemeinde die Einfahrt in meine Garage wieder zugänglich machen muss?
3 Antworten
Die Bordsteinabsenkung musst du doch sowieso selber bezahlen. Du musst dir das lediglich von der Gemeinde genehmigen lassen. Dann bekommst du eine Liste der Unternehmen, die für die Ausführung dieser Arbeiten von der Gemeinde eine Genehmigung haben. Das ist zumindest in NRW der Fall. Wenn das in deinem Bundesland anders sein sollte, musst du mal Google benutzen.
Generell hast Du die Möglichkeit, eine Bordsteinabsenkung mit Genehmigung der Gemeinde durchführen zu lassen. Dafür müssen ggf. Unternehmen, die mit der Gemeinde einen Jahresvertrag haben, genutzt werden.
Die verbleibende Höhe des Bordsteins wird jedoch dennoch größer als Null sein, da es auch eine Sicherungspflicht vor Oberflächenwassen (z.B. bei Starkregen) gibt. Du solltest mit dem zuständigen Bauamt Kontakt aufnehmen und klären, was hier möglich ist. Dann wird ein Bauantrag gestellt.
Bedenke auch, dass es ggf. Alternativen gibt wie das Abfräsen der Bordsteinkante oder das Anbetonieren einer Rampe an der Straßenseiten. Was möglich ist, definiert das Bauamt.
Wann hast Du genau das Haus gekauft - vor oder nach der Bordsteinerhöhung durch die Gemeinde. Im letzen Fall hast Du ja den Sachverhalt gekannt und ich glaube nicht, daß die Gemeinde den alten Sachverhalt wiederherstellen wird, ohne Dich an den Kosten zu beteiligen. Sonst könnte ja jeder an die Gemeinde herantreten und sie hätte auf ihre Kosten die Sache umzusetzen.