Einen bestehenden Mietvertrag kann man nicht einfach korrigieren, außer der Mieter ist damit einverstanden.
Wie kommst Du darauf das die Bank keine Arbeit mit Überweisungen hat?
Ist diese Abzocke wirklich rechtens?
AGB lesen hilft.
Die Kosten zahlt erst mal der Vermieter.
Ist allerdings die Umlage dieser Kosten vertraglich vereinbart, trägt sie der Mieter.
Wenn vertraglich vereinbart, dürfen sie das.
Aber nicht separat sondern zusammen mit den monatlichen Vorauszahlungen für Betriebskosten oder mit der Betriebskostenpauschale. Bei letzterem erfolgt jedoch keine Abrechnung.
Mal les ich, ja wenn handschriftlich bzw eine extra Klausel vorliegt, mal lese ich nein.
In einem Formularmietvertrag kann ein Kündigungsverzicht für max. 45 Monate ab Vertragsabschluß vereinbart werden.
Für die Wirksamkeit und zu oder ab wann erstmals gekündigt werden kann, ist die exakte Formulierung entscheidend.
Die Formulierung in Deinem Fall ist korrekt, die Klausel somit wirksam.
In einer extra Klausel (Individualvereinbarung), außerhalb des Mietvertrages, kann auch ein längerer Zeitraum als 45 Monate vereinbart werden.
Zweck der Kaution:
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche. Insbesondere rückständige Miete, Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm
Obergrenze für Kaution bei Wohnraumvermietung 3 Kaltmieten.
Müssen muß man eine Kaution aber nur dann hinterlegen wenn es vertraglich vereinbart ist.
Unser Vermieter meinte er würde sie nicht nutzen deshalb
Der wird doch seinen Müll nicht etwa illegal entsorgen?
Für die Beschaffung von Abfallbehältern ist normalerweise der Eigentümer zuständig.
Mülltonne kaufen ist aber ungewöhnlich.
Gut nun kann es ja sein das der Entsorger den Kunden für den Verlust schadensersatzpflichtig macht.
Wenn es hart auf hart kommt. Wie komm ich am schnellsten aus meiner vertraglichen Verpflichtung
Nur durch gemeinsame Kündigung. Stimmt er dieser nicht zu kannst Du ihn darauf verklagen.
Die Kündigung im Mietrecht
Erklärungsberechtigte
Zur Kündigungserklärung berechtigt sind die Parteien des Mietvertrags, also Mieter und Vermieter. Steht auf einer oder beiden Seiten des Mietvertrags eine Personenmehrheit, etwa auf Vermieterseite eine Erbengemeinschaft oder ein Ehepaar, auf Mieterseite etwa eine Wohngemeinschaft oder ein Ehepaar, so müssen, wenn nicht eine besondere vertragliche Regelung getroffen ist, alle auf einer Seite stehenden Personen kündigen. Ansonsten liegt eine unwirksame Teilkündigung vor.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigung.html
Kann ich damit rechnen, dass so ein gutachter jetzt jährlich dasteht und unser haus kontrollieren will?
Jährlich nicht, aber alle paar Jahre. Meine Bank schickt alle 3 Jahre so einen Gutachter der schauen soll ob das durch die Bank finanzierte Objekt auch "pfleglich" behandelt wird.
Da kannst Du nichts gegen machen.
Allerdings mußt Du den Gutachter nicht überall rein lassen. Im Prinzip reicht es wenn er sich von außen ein Bild macht.
Wenn jedes mal ein neuer befristeter Vertrag abgeschlossen wird und der Mieter so blond ist diesen zu unterschreiben ...
Ich frage mich allerdings, welchen Vorteil der Vermieter von einer Hausratversicherung seiner Mieterin hat.
Der Vermieter keinen.
Es kann dem Vermieter doch egal sein, ob seiner Mieterin der Hausrat abfackelt. Ihm dürfte es doch eher um sein Eigentum gehen,im vorliegenden Fall das Badezimmer und eine Einbauküche. Aber das ist nach meinem Verständnis doch über die Gebäudeversicherung abgesichert.
Verpflichten kann der VM keinen Mieter genannte Versicherungen abzuschließen.
Richtig. Kann aber dem Mieter ein fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden wird sich die Gebäudeversicherung an ihn halten.
Der Vermieter ist zur Modernisierung nicht verpflichtet.
Übrigens könnte er, falls er es doch tut, die Kosten dafür in Form einer Mieterhöhung wieder rein holen, jedenfalls teilweise.
Wenn das so vertraglich vereinbart ist das die übrigen BK mit der Miete abgegolten ist, ist das völlig rechtens.
Ein Abrechnung kann der Mieter, mangels rechtlicher Grundlage, nicht einfordern.
Allen Mietern darf ständig gekündigt werden. Besonderheit bei Studentenwohnheimen ist, das der Vermieter die Kündigung nicht mal begründen muß.
BGB § 549
(3) Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 557 bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht.
Mietvertrag über was?
Auto, Schiff, Rasenmäher, Kneipe, Zimmer oder Wohnung?
Natürlich dürfen die Eigentümer bestimmen/beschließen wer Gemeinschaftseigentum nutzen darf und wer nicht.
Ist genau so als wenn ein Vermieter bestimmt ob die Mieter seinen Pool nutzen Dürfen oder nicht.
Eine Forderung verjährt erst nach 3 Jahren.
Du hast die Küche angenommen. Damit ist der Vertrag zustande gekommen.
Verträge können auch mündlich bzw. durch konkludents Handeln zustande kommen.
Natürlich ist das rechtens. Hier muß der Vermieter lediglich informiert werden.
Bei Neuvermietung reicht es auch wenn der Mieter die Anzahl der einziehenden Personen angibt.
Die Information sollte schon schriftlich erfolgen.
Selbst wenn das ginge, was bringt Dir das?
Dein Geld bekommst Du davon auch nicht.
Vorausgesetzt der Mieter ist überhaupt verpflichtet NK zu zahlen, erlaß Mahnbescheid.
Zahlt er dann immer noch nicht Vollstreckungsbescheid.
Ich wage es nicht, auf die eMail zu klicken....
Gut so. Lösch das Ding und fertig.
Dort wird eine Erstattung angekündigt.
Und da sollst Du sicher Deine Bankverbindung angeben.
Das FA schickt in solchen Fällen, per Post, einen Verrechnungsscheck oder fragt, per Post, nach der Bankverbindung.