Hausverkauf trotz Wohnrecht?
Ich besitze ein Haus mit Einliegerwohnung und möchte dieses verkaufen. Allerdings wohnt in der Einliegerwohnung noch meine Mutter (80 Jahre), die ein lebenslanges Wohnrecht in dieser Eigentumswohung hat. Muss sie ihr Einverständnis geben, wenn wir das Haus verkaufen wollen? Das Haus gehört allerdings allein mir, meine Mutter hat lediglich in der Einliegerwohnung das Wohnrecht. Wie soll ich vorgehen?
4 Antworten
Entweder abwarten bis die Mutter stirbt oder in Übereinstimmung mit Ihr eine Lösung finden, wie sie aus dieser Wohnung auszieht. Das könnte beispielsweise so sein, dass Du eine ander geeignete Wohnung für Deine Mutter anmietest oder kaufst und damit eine Löschung des Wohnrechts auf die bisherige Einliegerwohnung bekommst. Auch das Angebot einer lebenslangen Leibrente könnte zu einer Lösung führen.
Sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, kann man die Immobilie auch ohne Einverständnis der Mutter veräußern. Allerdings wird sich da vermutlich kein Käufer finden, es sei denn, man würde das Haus zum Schleuderpreis anbieten.
Wenn Du das Haus schenkweise von der Mutter bekommen hast, dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit eine Veräußerungsbeschränkung notariell vereinbart und eventuell sogar mit Rückfallklausel (abgesichert durch Vormerkung) versehen sein. In diesem Falle würde eine ohne Zustimmung der Mutter erfolgte Veräußerung bewirken, dass Du mit Abschluß des ungenehmigten Kaufvertrags das Eigentum am Haus verlierst. Du hast also dann kein Haus mehr und bekommst natürlich auch kein Geld für ein solches vom Erwerber.
Calimero:
Du weißt selbst, dass sich deine Verkaufsabsicht dem Interesse deiner Mutter an ihrem lebenslangen, grundbuchlich gesicherten Wohnrecht an der Einliegerwohnung unterzuordnen hat. Deshalb solltest du warten.
Deine Mutter, 80 Jahre alt, hat eine stat. Lebenserwartung von noch ca. 9 J. Nehmen wir einmal an, die von ihr bewohnte Einliegerwohnung (oder Eigentumswohnung wie du schreibst) hätte eine Wohnfläche von 60 qm, die Marktmiete läge bei 7 €/qm/mtl. Dann hätte das Wohnrecht einen Wert von rd. 36.000,--. €.
Mindestens um diesen Betrag müsstest du deine Kaufpreisvorstellung reduzieren, um einem Erwerbsinteressenten den Kauf mit Übernahme des Wohnrechts schmackhaft zu machen. Steht bei ihm die Eigennutzung im Vordergrund, müsste er sich bis auf weiteres mit der Hauptwohnung begnügen.
Empfehlung: Abwarten, wie bereits erwähnt.
Entweder die Mutter verzichtet oder die Mutter muss "mitgekauft" werdenoder halt warten..