darf der vermieter ungefragt in gemietete garage und keller?
Hallo, ich habe ein kleines Problem.
Wir wohnen seit 4 Monaten in einer Mietwohnung und fühlten uns da auch recht wohl. Das Problem ist das die Eltern meiner Vermieterin gegenüber wohnen ( 600 Seelen dorf ) und diese Regelmäßig im Garten bei uns herum rennen. Oftmals auch in der gemieteten Garage / Keller von uns. Den Keller haben sie auch mit diversen dingen Vollgestellt. ebenso wie die Garage.
Heute aber ist mir fast der kragen geplatzt. Ich kam in der Mittagspause nach hause und sah eine Heizungsfirma die in meiner Garage ihr ganzes Werkzeug ausgebreitet hatten, sie liefen dauernd durch das haus und auch durch meinen Keller um Teile zu holen die sie benötigen. ( wie gesagt teile wurden dauerhaft zwischen gelagert ) wir haben dann den Vermieter angerufen und gefragt was das solle. dieser sagte aber dann das sie ja "nur" in der garage und Keller wären und das ja nicht schlimm sei.
( Dort haben wir " natürlich" private sachen.
Ich sagte ihnen das ich das schon schlimm finde da das dauernd ohne info passiert.
Sie sind aber denke ich der meinung das " ihnen das zusteht "
wie schon gesagt ist das ein kleines Dorf mit wenig einwohnern, eltern wohnen gegenüber.
Wir haben schon mehrfach gesagt ( im guten ) das wir das so in der Form nicht wünschen.
Welche möglichkeiten haben wir ? denn den zustand wollen wir nicht mehr weiter so hinnehmen :-(
viele gruesse und danke für die antworten !
4 Antworten
Wer lässt denn seinen Keller und seine Garage so offenstehen, dass jeder Fremde Zutritt hat? Das hat die Vermieterin offensichtlich als eure persönliche Einladung missverstanden. Hier wäre eine klare Kommunikation angebracht und Schlösser an allen Zugängen, die dann auch benutzt werden.
und diese Regelmäßig im Garten bei uns herum rennen. Oftmals auch in der gemieteten Garage / Keller
..... woraus die Vermieter ein Gewohnheitsrecht ableiten. Da seid ihr gefordert, das zu unterbinden.
Ihr habt das Recht, die Schlösser an Kellertür und Garagentor auszutauschen, da beides zur Mietsache gehört. Bitte beide alten Schlösser verwahren und bei Auszug zurück tauschen. Dann wird der Vermieter es merken, dass ihr das ernst meint, Dorf hin oder her.
Wenn Keller und Garage zur alleinigen Nutzung mit im Mietvertrag stehen, dann hat der VM dort nichts drin zu suchen.
Er muss dir alle Schlüssel für diese Räume aushändigen zusätzlich hast du das Recht die Schlösser auszutauschen (Achtung alle Schlösser aufbewahren sie bei Auszug wieder einzubauen)
Klar natürlich dürfen die das nicht ohne Deine Zustimmung. Aber wie Du klar erkennen kannst, führen die irgendwelche Arbeiten aus. Sicherlich hätte der Vermieter das mit Dir absprechen können. Aber da ja alles offen stand, hat er sich das gespart.
Es soll ja Mieter geben, die sind froh, wenn Dinge instand gesetzt werden.
Der durch das Grundgesetz geschützte Bereich einer Wohnung bezieht sich auch nur auf die Wohnung und Einrichtungen die zum Wohnen genutzt werden (Terrassen, Balkone). Nicht auf Keller und Garage, das ist Nebengelass Nutzfläche. Ein Hausfriedensbruch ist das nicht.
Soweit Keller und Garage gemäß Vertrag mit zu den von Euch gemieteten Räumlichkeiten gehören .... wenn die Eltern Eures Vermieters es nicht begreifen wollen - Schlösser austauschen - Thema erledigt,
dann warten wir mal ab wie Vermieter und dessen Eltern auf Eure Aktion reagieren .... vielleicht hältst Du uns mal auf dem Laufenden.
hi also das Problem liegt daran das der Vermieter schlüssel hat und nicht wir alles offen stehen haben natürlich, gesagt haben wir das "natürlich" nicht wünschen, es wird dennoch gemacht