Kann es sein, dass du per Post noch mal einen Freischaltcode oder sowas bekommst?

Kurzfristig hilft nur, am Schalter Bargeld auszahlen lassen oder dir Kohle von nem Kumpel leihen und ihm das überweisen.

Mittelfristig musst du wohl mit dem Filialleiter sprechen und so lange bleiben, bis das Problem gelöst ist. Wenn du dir schon den Luxus einer Filialbank leistest, sollen die gefälligst was tun für ihr Geld.

...zur Antwort

Einfach einen Schenkungsvertrag machen (Kaufvertragsformular verwenden oder handschriftlich). Mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 kann er das Fahrzeug dann selbst ummelden oder du machst das für ihn per Vollmacht. Versicherung noch benachrichtigen.

...zur Antwort

Das hängt im Wesentlichen davon ab, was das für ein Abo ist und wie du es dir eingetreten hast. Infrage käme ggf. Eine Anfechtung z.B. wegen Erklärungsirrtums aus § 119 BGB oder arglistiger Täuschung aus § 123 BGB. Hilfsweise kündigen ist aber auf jeden Fall eine sinnvolle Option.

...zur Antwort

Falls es dich beruhigt, ich habe bisher immer bei Kleinanzeigen per stinknormaler Überweisung ohne irgendwelchen Schnickschnack gezahlt und jetzt kommt’s: ich habe tatsächlich jedesmal mein Zeug bekommen. Es gibt auf dieser Welt tatsächlich mehr ehrliche Leute als Gauner, man mag es kaum glauben. 🤪

Ich schaue mir vorher (sofern vorhanden) die Bewertungen an und an den vorausgehenden Verhandlungen kann man mit etwas Menschenkenntnis auch gut abschätzen, ob der Typ ne coole Socke oder Stinker oder Abzocker ist. Alles andere ordne ich dem Restrisiko zu…

...zur Antwort

Das kann man aus der Ferne nicht beantworten. Da muss man sich die genauen Berechnungsgrundlagen und den Vertrag anschauen. Vielleicht wurde eine Abschlussgebühr oder irgendeine unnütze Restschuldversicherung mit integriert. Kann aber auch sein, dass die erste Rate bereits fällig gestellt wurde oder die Restschuld taggenau doch mehr als die 448,77€ Ist. Möglich auch, dass die Restschuld zum Auszahlungstermin noch nicht ganz genau bekannt war, dann kommt der Restbetrag eben ein bis zwei Tage später.

War denn der abzulösende Kredit auch bei Consors? Gibt es keine Hinweise im Internetbanking; einen Tilgungsplan oder so etwas?

...zur Antwort

Das wäre so der Klassiker für eine Anfechtung wegen Erklärungsirrtums nach § 119 BGB und arglistiger Täuschung nach § 123 BGB. Widerrufen würde ich bestenfalls hilfsweise.

Wenn du die Erklärung anfechtest statt widerrufst, ist es völlig wumpe, was in den AGBen steht.

...zur Antwort

Abrechnen kann er nur, was innerhalb des Abrechnungszeitraums an Brennstoffkosten, Betriebsstrom, Kaminfegerkosten und Wartung angefallen ist. Ergibt sich daraus eine Nachzahlung, kann er die künftigen Vorauszahlungen entsprechend anpassen. Diskutiert wird derzeit, ob diese Anpassung auch durch Extrapolation der gegenwärtigen Brennstoffkosten gerechtfertigt sein soll.

Herauszögern kann er die Abrechnung bis maximal 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.

...zur Antwort

Du musst systematisch vorgehen. Es gibt anfänglich zwei Vertragspartner: 1. Dein Vermieter, 2. du und dein Ex als gesamtschuldnerische Mieter. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit (nehme ich an). Dann läuft der Mietvertrag also solange, bis einer dieser beiden Vertragspartner wirksam kündigt. Dem Vermieter ist es egal, von wem er die Miete kriegt. Zahlt einer nicht, zahlt der andere (§ 421 BGB). Zahlt gar keiner, wird er nach 2 Mieten Rückstand außerordentlich und fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Im Fall einer Auflösung der Mietergemeinschaft ist der übliche Weg, eine Entlassungsvereinbarung zu treffen, d.h.: du, dein Ex und der Vermieter stimmen zu, dass dein Ex künftig nicht mehr Vertragspartner ist und der Vertrag fortan nur zwischen dir und dem Vermieter besteht. Alternativ wäre auch eine Kündigung mit Neuvertrag eine Option gewesen.

Ist damals nichts von beiden passiert, ist dein Ex weiterhin Vertragspartner. Dann bestünde nur noch die Möglichkeit, seine Zustimmung zu einer gemeinsamen Kündigung aus § 730 BGB gerichtlich einzufordern.

...zur Antwort

Rückwirkend geht da gar nichts. Zahlt ihr eine Betriebskostenpauschale, kann diese nur bei einer entsprechenden Vertragsklausel angepasst werden. Bei eine echten Inklusivmiete gibt es gar keine Anpassungsmöglichkeit. Dem Vermieter bleibt aber die Möglichkeit, die Miete nach den Vorschriften des § 558 BGB anzupassen. Dazu ermittelt er die aktuelle Bruttokaltmiete unter Abzug der tatsächlichen Betriebskosten und passt diese bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. bis zur Kappungsgrenze an.

Warmmieten (ob inklusiv oder pauschal) sind jedoch ohnehin umstritten, da sie im Widerspruch zur HeizkostenV stehen. Sie sind daher nur in Ausnahmefällen zulässig.

...zur Antwort

Zu den zugelassenen Rad-Reifen-Kombinationen steht meist noch etwas in Zeile 22 der Zulassungsbescheinigung (in Textform). Dort findest du vermutlich auch die 14-Zöller, die jetzt drauf sind.

...zur Antwort

Auffällig ist zunächst, dass diese Positionen steuer- und sozialversicherungsfrei vom AG zu erstatten sind. Und die 12 Stunden sind auch nur unter den Voraussetzungen des § 14 ArbZG durchzusetzen.

Unabhängig davon können nicht vom AG erstattete Werbungskosten natürlich in voller Höhe abgezogen werden. Die Tage, Stunden und Kilometer sollten für das Finanzamt dokumentierbar sein.

...zur Antwort

Dann gründet ihr eine GbR. Die Gewinne unterliegen der Gewebesteuer und die Umsätze der USt. In der Praxis werden wohl aber die Freibeträge unterschritten und bzgl. der USt. Kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Einnahmen der Gesellschafter sind Einkommensteuerpflichtig.

...zur Antwort

Da brauchst du nichts weiter machen. Wenn du im Verwendungszweck genau das reingeschrieben hast, was auf der Rücklastschrift steht, können die das auch zuordnen. Möglich, dass die Rücklastschriftgebühren noch eingefordert werden.

Sollte was von einem Inkassounternehmen kommen, schreibst du, dass die unstrittige Hauptforderung längstens beglichen ist und du nachträglich gestellte Forderungen nicht anerkennst, da sie nicht zum Verzugsschaden gehören.

...zur Antwort

Wenn es Bauland ist und du für die Hütte eine Baugenehmigung bekommst, dann ja. Wenn es im Geltungsbereich des §35 BauGB liegt, eher nein.

...zur Antwort

Schriftlich in Verzug setzen und dann online einen Mahnbescheid beantragen (kost irgendwas um 25€). Wird darauf binnen der Zweiwochenfrist nicht reagiert, unverzüglich einen Vollstreckungsbescheid beantragen und damit zum Gerichtsvollzieher watscheln.

Alternativ: nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten und mit drei starken Jungs aufschlagen, die Küche ausbauen und abtransportieren..

...zur Antwort

Zunächst könntest du mal prüfen, ob der Bestellvorgang den Anforderungen des §312j BGB genügt, insbesondere Abs. 3. Ansonsten ist nämlich gar kein Vertrag zustande gekommen, den man widerrufen müsste. Steht das infrage, beginnt die Widerrufsfrist mit Aushändigung der Widerrufsbelehrung und bei Fernabsatzverträgen über Waren nicht vor Wareneingang.

Also wie ich die Lage aus der Ferne einschätze, hast du bestenfalls deine Daten verkauft und durch den unnötigen Widerspruch auch noch bestätigt. Bei nächsten Mal machst du solche „Tests“ lieber mit einem Bullshit-Account z.B. als Dagobert Duck.

...zur Antwort

Die Targobank ist da sehr großzügig und auch sehr erfinderisch bei Zusatzgebühren und unnötigen Kreditversicherungen. Genauso großzügig ist sie dann allerdings auch beim Zinssatz, der kann bei schlechter Bonität mal locker deutlich über 10% liegen.

Da wir aber keine Entscheidungsträger bei der Targo-Bank sind, wirst du das wohl selbst herausfinden müssen. Idealerweise nachdem du deine Schufa bereinigt und eine unbefristete Arbeitsstelle hast.

...zur Antwort

Warum gehst du nicht zu einer stinknormalen Online-Bank, wie ING, DKB oder Comdirect?

Uneingeschränkt empfehlen kann ich allerdings nur die ING.

...zur Antwort

So etwas ist immer eine Vertrauenssache. Hast du kein Vertrauen, lass es oder überlege dir, ob du den Verlust verschmerzen könntest.

Oder aber du zahlst gegen Mehrkosten per Nachnahme, wenn sich die Verkäuferin darauf einlässt.

...zur Antwort