Nachlasswert zum Todestag - wie werden Aktienwerte aufgeteilt?

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Deine Frage zielt auf ein Szenario, in dem beispielsweise 100.000 EUR Barvermögen, 100.000 EUR Immobilienvermögen und 100.000 EUR Aktienvermögen für drei gleichberechtigte Erben vorhanden ist. Die Bewertung wurde zum Todestag durchgeführt.

Nun dauert die Nachlaßauseinandersetzung ein Jahr und inzwischen bliebt das Barvermögen beim gleichen Wert, die Immobilie gewinnt an Wert auf 120.000 EUR und das Aktienvermögen ist aufgrund schlechter Kursentwicklungen nur noch 75.000 EUR wert.

Die Aufteilung ist recht einfach. Zum Zeitpunkt der Festlegung der Auseinandersetzung werden die Positionen bewertet und aufgeteilt. Jeder bekommt ein Drittel des Nachlasses. Wenn dies kurz nach dem Todestag festgelegt wird und jeder Erbe eine der drei Positionen bekommt, dann ist es ab diesem Zeitpunkt das Risiko bzw. die Chance des jeweiligen Erben auf Verluste bzw. Wertsteigerungen. Wenn die Nachlaßauseinandersetzung ein Jahr dauert, dann wird man zu diesem Zeitpunkt die Bewertungen nehmen und entsprechend verteilen.

ES gelten die Werte bei Auflösung der Erbengemeinschaft.

Die Beteiligten können sich ja einigen, ob einfach alle Aktien verkauft werden udn jeder bekommt sienen Anteil in Bar.

Oder man teil das Depot und zaht ggf. einen Wertausgleich.

Alle Beteiligten haben an allen Nachlaßgegenständen ihren Anteil. Insofern ist die Frage unverständlich. Wie sich die Beteiligten anschließend über die Nachlaßwerte und ihre Aufteilung einigen, hat keinen Einfluß auf die Bewertung.

Der Depotwert bemisst sich zwingend stichtagsgenau am Todestag gem. Erbfallmeldung der Bank.

Ob man das Depot dinglich anteilig verteilt (3 Aktienpakete), es einer gegen Ausgleichzahlung komplett übernähme oder einvernehlich das Depot abgestoßen und der Wert nach Quote zum Stichtagssaldo verteilt würde, entscheidet nun die Erbengemeinschaft.

G imager761